Marburger Bund: Tarifknast vor dem Kanzleramt
Montag, 4. April 2011
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| Rudolf Henke /Pietschmann |
Berlin – Hinter den Gittern des „Tarifknasts“ befanden sich Ärzte, Lehrer, Lokführer, Piloten, Straßenwärter und Krankenpfleger. Die Teilnehmer der gemeinsamen Aktion von
Marburger Bund (MB) und
ddbtarifunion verdeutlichten damit heute in Berlin die existenzielle Bedrohung ihrer tarifpolitischen Eigenständigkeit.
Gemeinsam demonstrierten die Fach- und Berufsgewerkschaften gegen drohende Einschränkungen des Grundrechts der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts. Dabei forderten sie die Bundesregierung auf, den Entwurf der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für eine gesetzliche Festschreibung des Prinzips „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ abzulehnen.
Mit ihm würde nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb zur Anwendung kommen. Zudem wären auch alle anderen Gewerkschaften vom Streikrecht ausgeschlossen.
Noch berät die Bundesregierung über die Frage, ob berufsständische Gewerkschaften künftig mit den etablierten DGB-Gewerkschaften tarifpolitisch kooperieren müssen und reagiert damit auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom letzten Jahr, das das Prinzip der Tarifeinheit kippte.
„Frau Bundeskanzlerin, im Zweifel gilt der Vorrang der Freiheit“, mahnte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke vor dem Kanzleramt: „Sorgen Sie dafür, dass wir nicht in den Tarifknast eingesperrt werden“.
Henke hält das Vorhaben von BDA und DGB für rechtswidrig und freiheitsfeindlich. „Die Tarifautonomie würde auf den Kopf gestellt, wenn künftig nur noch Branchengewerkschaften mit staatlicher Sonderlizenz von ihr Gebrauch machen können“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Eine Rückkehr zu Einheitstarifverträgen hätte ihm zufolge in den Krankenhäusern dramatische Auswirkungen: So würde der durch arztspezifische Tarifverträge gemilderte Abwanderungsdruck wieder deutlich zunehmen. Wenn die Koalition ein neues Gesetz beschließe, werde man „postwendend Verfassungsbeschwerde einreichen“, kündigte Henke an.
Auch in der Bevölkerung hat die Tarifeinheit keine Mehrheit. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts
TNS Emnid im Auftrag des
Marburger Bundes (MB) sind 56 Prozent der Deutschen dafür, dass in einem Betrieb auch verschiedene Tarifverträge für verschiedene Berufsgruppen gelten können. Nur 40 Prozent sind dagegen, vier Prozent machten keine Angabe. Dass im Krankenhaus angestellte Ärzte weiterhin für ihre Tarifforderungen streiken dürfen, meinen fast drei Viertel der Deutschen (72 Prozent). Lediglich 25 Prozent sind laut der Umfrage anderer Auffassung.
Unterstützung erhalten die Krankenhausärzte auch von den
Ärztekammern Nordrhein und
Berlin. In einer am 2. April 2011 einstimmig angenommen Resolution forderten die Delegierten der rheinischen Kammerversammlung die schwarz-gelbe Koalition in Berlin auf, die in der Verfassung garantierten Rechte von Arbeitnehmern zu wahren. Die Koalitionsfreiheit im Tarifrecht gelte unterschiedslos für alle unabhängig davon, ob sie einer „Mehrheitsgewerkschaft“ angehörten oder nicht, so die Kammerdelegierten.
Vor einer weiteren Verschärfung des Ärztemangels an den Krankenhäusern warnte die Kammer Berlin. „Arztspezifische Tarifverträge wirken der Abwanderung von Ärzten entgegen. Die Tarifpluralität darf nicht zugunsten einer Arbeitgeber-gefälligen Politik geopfert werden“, warnte der Kammerpräsident Günther Jonitz und fügte hinzu, dass ein weiterer Ärztemangel in deutschen Kliniken eine adäquate Patientenversorgung gefährde.
Als einen Angriff auf „die Grundfesten unserer Verfassung“, kritisierte der Bundesvorsitzende des
NAV-Virchow-Bundes, Dirk Heinrich, die Pläne von Arbeitgebern und Deutschem Gewerkschaftsbund, der mitgliederstärksten Gewerkschaft eines Betriebes künftig Vorrang zu gewähren. Der MB habe in den vergangen Jahren ein Ende der Marathondienste in den Krankenhäusern durchgesetzt und dadurch nicht nur für mehr Patientensicherheit, sondern auch für attraktivere Arbeitsbedingungen gesorgt.
„Die Klinkärzte von heute sind die Praxisärzte von morgen: Nur wenn die Mediziner im Arztberuf bleiben, wechseln sie eines Tages in die Niederlassung und nicht zu Forschung oder Pharmaindustrie“, betonte Heinrich.
© ER/aerzteblatt.de
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