Neue Infobroschüre zur ärztlichen Schweigepflicht
Donnerstag, 14. April 2011
Stuttgart – Eine ausführliche Darstellung der zahlreichen Regelungen für den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer unter dem Titel „Schweigepflicht und Datenschutz“ publiziert.
„Neben die Strafandrohung durch den Paragraphen 203 des Strafgesetzbuches tritt die in den Berufsordnungen der Ärztekammern verankerte Berufspflicht für Ärzte, über all das zu schweigen, was sie in Ausübung ihres Berufs über den Patienten und seine Krankheiten erfahren haben“, hieß es aus der Kammer. Die Schweigepflicht schütze Patientendaten in jeder Form, gelte auch gegenüber anderen Ärzten und binde den Arzt über den Tod des Patienten hinaus.
Die Broschüre geht auch darauf ein, wie Ärzte ihren Empfangsbereich organisieren sollten, welche Datenschutzregeln das IT-System erfüllen muss und wann Ärzte Patientendaten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weitergeben müssen.
Interessierte können sich die 45-seitige Broschüre auf der Kammerseite kostenfrei herunterladen. © hil/aerzteblatt.de
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