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Telefonkonzerne erwarten Milliarden-Umsätze durch Telemedizin

Donnerstag, 14. April 2011

Frankfurt – Die großen Telefongesellschaften in Europa sehen in der Telemedizin einen der größten Wachstumsmärkte der Telekommunikationsbranche. Das berichtete das Handesblatt am Donnerstag. Für die Deutsche Telekom gehöre der Gesundheitsmarkt zu vier neuen Wachstumsbereichen mit denen der Konzern bis 2015 rund eine Milliarde Euro Umsatz erreichen will. Der Gesundheitsbereich solle dazu einen dreistelligen Millionenbetrag beitragen, so Axel Wehmeier, Leiter dieses Geschäftsfeldes.

Das Wachstumspotenzial für Informations- und Telekommunikationstechnik im deutschen Gesundheitswesen ist groß. Allein im Bereich Software und IT-Services erwartet das Münchner Marktforschungsunternehmen Pierre Audoin Consultants in den nächsten drei Jahren ein durchschnittliches Wachstum der Investitionen von rund acht Prozent auf dann 1,7 Milliarden Euro.

Großen Modernisierungsbedarf gibt es nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom vor allem im Informationsaustausch zwischen Versicherungen, Krankenhäusern und Ärzten. Erst seit diesem Jahr etwa sei die Online-Abrechnung für Ärzte am Quartalsende Pflicht.

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem digitale Gesundheitsangebote boomen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass der so genannte E-Health-Markt in Europa in den nächsten drei Jahren jeweils um rund elf Prozent wächst, von derzeit rund 25 auf dann knapp 38 Milliarden Euro.

Nach Ansicht von Wehmeier wird auch der elektronische Datenaustausch von Patientendokumenten demnächst zum Alltag im deutschen Gesundheitssystem gehören. Röntgenbilder, Laborberichte, Befunde und andere Dokumente könnten Ärzte dann elektronisch austauschen.

Trotz aller Wachstumsmöglichkeiten gebe es aber noch zahlreiche Stolpersteine. Zum einen fehle ein Standard, der dafür sorge, dass die vielen unterschiedlichen Geräte miteinander kommunizierten. Zum anderen seien Angebote wie die mobile Visite noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert und könnten deshalb auch nicht abgerechnet werden. © hil/aerzteblatt.de

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