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CDU-Vorschlag: Arbeitslose als Zivildienst-Ersatz

Montag, 18. April 2011

Berlin – Hartz-IV-Empfänger sollen nach einem Vorschlag von CDU-Abgeordneten künftig für soziale Dienste etwa in Alten- und Pflegeheimen oder auf Krankenstationen herangezogen werden. Die CDU-Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber beauftragten den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu prüfen, ob dies rechtlich möglich ist. Das Familienministerium reagierte am Wochenende ablehnend auf den Vorstoß.

Die Hartz-IV-Empfänger sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten für gemeinnützige Tätigkeiten eingesetzt werden, die bislang von Zivildienstleistenden erledigt werden. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht fällt ab Juli auch der Zivildienst weg.

Für den künftigen sogenannten Bundesfreiwilligendienst werden mindestens 35.000 Helfer gebraucht. Linnemann sagte der Bild vom Samstag, „Hartz-IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken“.

In der auf Linnemanns Website veröffentlichten Erklärung begründeten die CDU-Politiker ihre Initiative damit, dass es nach wie vor nicht gelinge, nach dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ Hartz-IV-Empfängern eine Perspektive aufzuzeigen.

Deshalb wollten sie nun zusätzlich prüfen, ob es rechtlich möglich sei, vor allem Langzeitarbeitslose durch gemeinnützige Tätigkeit zu qualifizieren. In der Erklärung betonten Linnemann und Tauber allerdings, die Teilnahme an einem Freiwilligendienst könne nur freiwillig geschehen – „wie der Name schon sagt“.

Der Chef der Senioren-Union, Otto Wulff, unterstützte den Vorschlag. Arbeiten im sozialen Bereich müssten Hartz-IV-Empfängern zugemutet werden können – „zumal dann, wenn sich Befürchtungen bestätigen sollten, dass es zum Sommer nicht genügend Bewerber für den neuen Bundesfreiwilligendienst gibt“, sagte Wulff der Bild

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Das Bundesfamilienministerium zeigte sich überrascht von der Initiative.  Beim Bundesfreiwilligendienst gehe es um die Gewinnung echter Freiwilliger „und nicht um einen Zwangsdienst“", erklärte ein Sprecher. „Gerade im so sensiblen Dienst am Menschen brauchen wir Frauen und Männer, die das aus echter Überzeugung, mit Liebe und Engagement tun. Das geht nicht mit Zwang.“ 

Als „Populismus pur“ kritisierte der jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Florian Bernschneider, den Vorstoß aus der CDU. Der Bundesfreiwilligendienst sei kein Arbeitsmarktinstrument, erklärte er in Berlin. Es sei zudem schon jetzt möglich, dass Hartz-IV-Empfänger im Freiwilligendienst tätig würden – allerdings nur dann, wenn sie dazu freiwillig die Initiative ergriffen.  

Die Grünen lehnten den Vorstoß ebenfalls ab. Arbeitslose seien nicht die „Lückenbüßer für die Hals-Über-Kopf-Reform“ des Wehr- und Zivildienstes, erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer. Sie forderte „ein Konzept für mehrsozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ und eine Ausweitung der Freiwilligendienste. Die Mittel für ein solches Konzept seien jedoch gerade „massiv zusammengestrichen“ worden. © afp/aerzteblatt.de

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Customer
am Dienstag, 19. April 2011, 11:49

Bundesfreiwilligendienst

Es ist erschreckend, auf welch einfältige Ideen die Abgeordneten nicht nur im Bundestag kommen! Bar jedweder Kenntnisse dieses schwierigen Metiers können nur solche geistigen Nullnummern entstehen. Furchtbar! Und dafür bekommen die auch noch Diäten, die sofort eingezogen und an helfende Institutionen weitergeleitet werden müssten. Bis die Tage
cyberdoc
am Dienstag, 19. April 2011, 08:58

Dümmlich ist höfflich formuliert

Nach solchen Äußerungen wünscht man sich, die Vorschlagenden der CDU dürften den von Ihnen empfohlenen Service gleich einmal für mehrere Monate am eigenen Leibe erfahren.
Nach solch qualifizierten Vorschlägen, darf man hoffen, dass die CDU bald auch an der 5% Hürde scheitert.
harlekin2000
am Dienstag, 19. April 2011, 08:20

Pflichtpraktika für Abgeordnete!?

Nein, PIP, Politiker im Praktikum. Bevor sich ein Politiker, die Taschen voller Geldstopft sollte er nun mindestens ein 10 Jähriges Praktikum mit dem Gehalt eines AIP´s machen. Alle privat erziehlten Einkommen sollten zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden und jeder Politiker muss mit regelmässigen Testaten seine Qualifikation belegen.
WiseDoc/i
am Montag, 18. April 2011, 21:24

Pflichtpraktika für Abgeordnete!

Die Herren und Damen Abgeordneten, die sowas vorschlagen, sollten bitte SELBER mal ein ausreichend langes Pflichtpraktikum machen, bevor sie solch dumme und grenzwertigen Vorschläge in den Raum stellen.

Am besten einen Block als Krankenhaus-Pflegepraktikum und einen Block als Altenpflegepratikum, das Ganze mit einer Mindestzeit in Demenzpflegeeinrichtungen.

Das alles selbstverständlich auch mit Nachtdiensten, und ausreichend lange, also mindestens ein dreiviertel Jahr.

Und sie sollten sich schriftlich verpflichten, dass sie sich später auch in einer gesetzlich geregelten Mindestpflegeeinrichtung einfinden, weil sie das ja alles so wollten.

In der Politik sind die so lange auf jeden Fall völlig entbehrlich... Das haben die Leute aus dem obigen Beitrag ja hinlänglich bewiesen.

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