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Streit um Konvergenzregelung beim Honorar

Mittwoch, 18. Mai 2011

Berlin – Die Suche nach einer fairen Verteilungslösung für die Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten hat bei der Sondervertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) offenbar zu einem Eklat geführt. Demnach verließen die Repräsentanten von vier Regionen, nämlich Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, die VV am Dienstag unter Protest. Sie fühlen sich bei der Honorarverteilung benachteiligt.

Anschließend fasste die VV einen Beschluss zur Konvergenz. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, sieht dieser vor, dass jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) für die Jahre 2013 bis 2015 jährlich maximal 0,5 Prozentpunkte ihres prozentualen Honorarzuwachses abführt.

Das auf diese Art eingesammelte Geld wird dann nach einem noch festzulegenden Schlüssel auf alle KVen rückverteilt, wobei neben dem Behandlungsbedarf der Versicherten auch regionale Besonderheiten wie die Inanspruchnahme krankenhausersetzender Leistungen eine Rolle spielen sollen. Zudem soll sichergestellt werden, dass keine KV bei der Umverteilung leer ausgeht.

Im Kern soll der Beschluss dazu beitragen, Unterschiede in der ambulanten Versorgung in Deutschland weiter abzubauen und zu einer größeren Versorgungsgerechtigkeit beizutragen. Theoretisch würde nach dem Willen des Gesetzgebers am Ende für die Behandlung eines Patienten bei gleicher Erkrankung und gleicher Versorgungsqualität überall auch gleich viel Geld zur Verfügung stehen. Weil das Bundesgesundheitsministerium das Konvergenzverfahren in das anstehende Versorgungsgesetz einbauen will, drängt die Zeit.

Die Vertreter der vier protestierenden KVen hatten die Honorarpolitik der KBV bereits in den letzten Tagen heftig kritisiert. Ihre neu gegründete Freie Allianz der Länder-KVen (Falk) erklärte, die Diskussion zur geplanten Umverteilung sei in der Sonder-VV nach nur drei Redebeiträgen rigoros unterbunden worden.

„Auf Antrag eines Delegierten wurde die Rednerliste geschlossen und so Falk und anderen Gegnern der Konvergenzpläne jede Chance genommen, am Diskussions- und Entscheidungsprozess aktiv mitzuwirken“, heißt es in einer Presseerklärung.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, erklärte demgegenüber: „Für keinen der Beteiligten war diese Entscheidung leicht, um so mehr ist der gemeinsame Wille, die vertragsärztliche Versorgung überall im Land zu sichern, anzuerkennen.“

Auch bei kontroversen Diskussionen und Themen solle man eine Kultur des Miteinanders pflegen. Weidhaas wies zudem darauf hin, dass dem Beschluss nach so viele Leistungen wie möglich als Einzelleistung vergütet werden sollen. Auch eine Regionalisierung der Honorarverteilungskompetenz – die die vier KVen vehement fordern – sei Bestandteil der Einigung.

So hatte der Vorstandsvorsitzende der KV Baden-Württembergs, Norbert Metke, kürzlich erklärt: „Wir Länder-KVen sind unseren Mitgliedern vor Ort verpflichtet. Dass Teile des ärztlichen Honorars, das in einer Region mit den Krankenkassen verhandelt wird, anschließend in anderen Regionen mit weniger guten Verhandlungsergebnissen abfließen, ist nicht mehr vermittelbar.“ Außerdem hätten die Mitglieder der KVen, die jetzt von einer weiteren Konvergenz negativ betroffen wären, schon sehr viel Solidarität mit den Ärzten anderer Regionen bewiesen.

Um in Zukunft mehr Gerechtigkeit beim Honorar zu erreichen, hatte die VV die KBV im Frühjahr 2010 beauftragt, im Rahmen einer fünfjährigen Konvergenzphase ein faires Aufteilungsmodell zu erarbeiten. Schon damals, im Vorfeld des Deutschen Ärztetags in Dresden, gab es allerdings erhebliche Diskussionen.

Hintergrund ist, dass der Behandlungsbedarf pro Versichertem in den einzelnen Bundesländern immer noch unterschiedlich hoch ist. Das hat nicht nur mit der Morbidität in der Region zu tun, sondern auch mit dem ärztlichen Angebot, das in Stadtstaaten beispielsweise umfassender ist als in ländlichen Regionen, sowie mit den früheren Regeln der Mengensteuerung in den KVen. © Rie/aerzteblatt.de

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