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Ärztetag für begrenzte Zulassung der PID

Mittwoch, 1. Juni 2011

Kiel – Der 114. Deutsche Ärztetag hat sich für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) aus­ge­sprochen. Damit revidierte die Ärzteschaft heute einen Beschluss von 2002, als eine knappe Mehrheit solche Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung noch abgelehnt hatte. Nun befürwortete das Ärzteparlament mit großer Mehrheit die Methode für Paare mit einem hohen genetischen Risiko für bestimmte Erkrankungen.

„Die ethische Abwägung spricht für eine Zulassung der PID in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen“, heißt es darin. Doch soll die Indikation eingeschränkt werden. Tests auf das Geschlecht eines Babys oder zur Begrenzung des Risikos bei älteren Eltern soll es nicht geben.

In der Debatte hatten die rund 250 Delegierten des Ärztetags heftig um ihre neue Kursbestimmung gerungen. Christian Albring begrüßte den Antrag der Bundesärztekammer. Seiner Ansicht nach kann eine Zulassung der PID unter bestimmten Voraussetzungen verhelfen, „unermessliches Leid zu vermeiden“.

Auch Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, sprach sich für den Antrag der Bundesärztekammer aus. Seiner Ansicht nach müssten die betroffenen Paare, es seien etwa 200 im Jahr in Deutschland, in Selbstverantwortung ihre Entscheidung treffen können.

Hermann Hepp, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, erläuterte noch einmal, dass die PID auf ein sehr begrenztes Indikationsspektrum eingeschränkt bleiben sollte. Sie solle nur bei Erkrankungen vorgenommen werden, für die bei einem Paar ein hohes genetisches Risiko bekannt sei. Die Präimplantationsdiagnostik sei eine medizinische Methode, die bei Paaren mit hohem genetischen Risiko eine Konfliktsituation nach Pränataldiagnostik zeitlich vorwegnehme.

Hepp wies darauf hin, dass 26 Prozent der Embryonen, bei denen das Down-Syndrom diagnostiziert würde, abgetrieben würde. „Die Selektion wird also nicht erst durch die PID geschaffen.“ Es wäre widersprüchlich, solche Tests bei befruchteten Eizellen in frühem Stadium von wenigen Zellen zu verbieten.

Zudem sei es Frauen nicht zuzumuten, sich erst einen kranken Embryo einpflanzen und womöglich anschließend abtreiben zu lassen. Auch das Dammbruch-Argument lässt Hepp nicht gelten. Im Rahmen der assistierten Reproduktion seien in den zurückliegenden Jahren weltweit nur eine sehr geringe Zahl von PID durchgeführt worden.

Aber es gab auch deutliche Gegenstimmen. So sprach sich beispielsweise Rudolf Henke vom Vorstand vehement für ein umfassendes Verbot der PID aus. Folgerichtig lehnte er den Bundesärztekammer-Antrag ab.

So hält er unter anderem den Vorwurf, ohne PID müssten Frauen eine sogenannte Schwangerschaft auf Probe eingehen, um sich dann während der Schwangerschaft einer Pränataldiagnostik zu unterziehen, die gegebenenfalls zu einer Spätabtreibung führen würde, für nicht korrekt. Im Jahr 1995 sei die embryopathische Indikation ausdrücklich mit der Begründung abgeschafft worden, dass sie behindertes Leben diskriminiert.

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Gesetz in Vorbereitung
Der Bundestag steht vor einem ähnlichen Gewissenskonflikt. Dort werden derzeit drei verschiedene Gesetzentwürfe zur PID. Zwei Entwürfe plädieren für eine begrenzte Zulassung, einer der auch von Henke unterstützt wird, für ein komplettes Verbot. . Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010, mit der die PID faktisch zugelassen wurde. Nun soll ein neuer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden.

Das Ärzteparlament erkannte in dem Beschluss an, dass „nur der Gesetzgeber legitimiert ist, eine solche, das menschliche Leben elementar berührende Frage, verbindlich zu entscheiden“. Werde die PID in engen Grenzen erlaubt, so werde die Ärzteschaft an einer verantwortungsvollen Umsetzung mitarbeiten.

Bei den Bedingungen für die PID wollen die Mediziner mitentscheiden. Für das Verfahren solle die Bundesärztekammer eine Richtlinie erarbeiten, die auch die Indikationen für PID auflistet. Bei den Landesärztekammern sollen PID-Kommissionen darauf achten, dass die Qualität gesichert wird. © Kli/dapd/aerzteblatt.de

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