Ärztetag für Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht
Mittwoch, 1. Juni 2011
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| Martina Wenker /Gebhardt |
Kiel – In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, jeden Tag sterben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht.
Um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen, hat sich der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel dafür ausgesprochen, die Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende und der Transplantationsmedizin zu intensivieren.
Ziel müsse es sein, dass möglichst viele Bürger ihre Bereitschaft für eine Organ- und Gewebespende erklären. Dabei müsse das Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben. „Wird dieses Recht nicht zu Lebzeiten wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen, Organe und/oder Gewebe entnommen werden“, heißt es in dem Ärztetags-Beschluss.
Die Delegierten folgten damit dem Vorschlag der Ständigen Kommission Organtransplantion der Bundesärztekammer, die das „Modell einer Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht“ entwickelt hat. Der Ärztetag betonte, dass diese Regelung die positiven Aspekte sowohl der derzeit geltenden Zustimmungslösung wie auch der sogenannten Widerspruchslösung konstruktiv aufgreift und zusammenführt.
Im vergangenen Jahr hatte sich der Ärztetag für eine Widerspruchslösung ausgeschlossen. Doch Martina Wenker, vom Bundesärztekammer-Vorstand konnte die Antragsteller des damaligen Beschlusses davon überzeugen, dass diese Lösung schwer umzusetzen sei. „Selbst Patientenvertreter wollen keine Widerspruchs-, sondern eine Selbstbestimmungslösung.“
© Kli/aerzteblatt.de
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