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Ärztetag: GOÄ-Novellierung noch in dieser Legislaturperiode

Mittwoch, 1. Juni 2011

Kiel – Der 114. Deutschen Ärztetages hat die Politik aufgefordert, die Novellierung der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht länger aufzuschieben. Damit die GOÄ die ihr zugedachte Schutz- und Ordnungsfunktion erfüllen könne, müsse sie dringend aktualisiert werden, heißt es in einem einstimmig gefassten Beschluss des Ärzteparlaments.

 „Wir sind es satt, vertröstet zu werden“, betonte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Bundesärzte­kammer­ausschusses „Gebührenordnung“. Die überfällige Novellierung der GOÄ müsse noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Windhorst: „Wer weiß, welche politische Konstellation es nach der nächsten Bundestagswahl gibt.“

Neben dem veralteten Leistungsverzeichnis, „dem hilfsweise nur durch mehr oder weniger konfliktive Analogbewertungen abgeholfen werden kann“, kritisieren die 250 Delegierten insbesondere die seit Jahren nicht mehr erfolgte Anpassung der ärztlichen Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen an die allgemeine Kostenentwicklung.

Dazu muss man wissen, dass der Punktwert der GOÄ seit 1983 um gerade einmal 14 Prozent angehoben wurde. Die Verbraucherpreise sind im gleichen Zeitraum um rund 70 Prozent gestiegen. „Ich habe aber als Arzt das Recht, dass meine Leistung ordentlich vergütet wird“, sagte Bernhard Lenhard, Delegierter aus Rheinland-Pfalz. 
 

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Um perspektivisch eine Abwertung ärztlicher Leistungen zu verhindern, fordert der Ärztetag darüber hinaus die Bundesregierung auf, sich „deutlich und unwiderruflich“ von einer Öffnungsklausel in der GOÄ zu distanzieren. Eine solche ermöglichte es den privaten Krankenversicherungen, mit einzelnen Ärzten Verträge auszuhandeln -­ frei von irgendwelchen Vorgaben der GOÄ.

Unter Einbeziehung der rund 160 ärztlichen Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften hat die Bundesärztekammer einen umfassenden Vorschlag für eine neue GOÄ erarbeitet. Dabei wurde jede einzelne Position des neuen Leistungskatalogs betriebswirtschaftlich kalkuliert.

In Anbetracht der Vorarbeiten der Bundesärztekammer sei nicht erkennbar, warum die Novellierung der GOÄ nicht unmittelbar im Anschluss an das Inkrafttreten der zahnärztlichen Gebührenordnung in Angriff genommen werde, argumentieren die Delegierten: „Die Ärztinnen und Ärzte, wie auch die Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf transparente Nachvollziehbarkeit des tatsächlichen Leistungsgeschehens und planungssichere, betriebswirtschaftlich sauber kalkulierte und fair verhandelte Preise.“

„Die Novellierung der GOÄ noch in dieser Legislaturperiode ist auch eine Nagelprobe für die FDP, ob sie das von uns sie gesetzte Vertrauen rechtfertigt“, unterstrich Windhorst zum Abschluss der GOÄ-Debatte in der Kieler Sparkassenarena.

© JF/aerzteblatt.de

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