Berlin – Die Hämatologen und Onkologen in Deutschland unterstreichen ihre seit langem aufgestellte Forderung nach einer Neuordnung ihres ambulanten Versorgungsbereichs und nach einheitlichen Wettbewerbsbedingungen mit der Vorlage eines Gutachtens.
Die Gesundheitsökonomen schlagen vor, einen eigenständigen spezialärztlichen Versorgungssektor namens „Ambulante Onkologie“ zu schaffen, dessen Grenzen der Gesetzgeber abstecken sollte. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss wäre es danach überlassen, personen- und einrichtungsbezogene Qualitätsanforderungen für alle interessierten Leistungserbringer zu formulieren.
Denkbar wären sowohl ein freier Marktzugang ohne Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen als auch eine geplante Zulassung auf Basis von populations- und morbiditätsorientierten Kennziffern.
Die Umsetzung der Vorgaben würde dem Gutachtervorschlag zufolge auf Landesebene erfolgen, und zwar in einem Landesausschuss Ambulante Onkologie mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie Vertretern beratender Institutionen.
Weitere sinnvolle Grundlage für den neu zu ordnenden Bereich ambulante Onkologie wären ein einheitliches Vergütungssystem, eine monistische Finanzierung der Investitionskosten und gleiche Marktbedingungen für den Bezug von Zytostatika.
„Die Anforderungen an die onkologische Versorgung in Deutschland werden wegen der stark steigenden Patientenzahl zunehmen“, betonte BNHO-Präsident Stephan Schmitz. „Die Entwicklung eines leistungsfähigen Bereichs der ambulanten spezialärztlichen Krebsbehandlung ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft der Gesundheitsversorgung.“
Derzeit gebe es ein ungeordnetes Nebeneinander im ambulanten Bereich, bemängelte Schmitz. So könnten sich aufgrund der Bedarfsplanung junge Kolleginnen und Kollegen nicht niederlassen, obwohl der Versorgungsbedarf hoch sei. Krankenhäuser erhielten hingegen auf Basis der Regelungen nach § 116 b SGB V relativ einfach eine Zulassung.
Dazu komme, dass niedergelassene Onkologen sich mit gedeckelten Budgets arrangieren müssten, während die Kliniken unbegrenzt Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen könnten.
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