Grund des Anstoßes: Gemäß der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zählen medizinische Daten zu einer besonderen Kategorie von Daten, die gegenüber administrativen Daten besser zu schützen sind. Ulmer und Gahler bezweifeln indes, dass eine eindeutige Identifizierung der Versicherten mittels der neuen Karten möglich ist.
„Offenbar muss die Person, die ein Foto für die eGK an die Krankenversicherung sendet, ihre Identität nicht nachweisen, so dass eine egK mit dem Namen einer versicherten Person, aber einem Foto einer anderen Person erstellt werden kann“, heißt es in ihrer Anfrage. „Da haben wir uns gefragt, ob das nicht gegen die europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG verstößt“, so Gahler.
Bis Ende 2011 sollen in Deutschland zehn Prozent aller GKV-Versicherten mit der neuen Gesundheitskarte ausgestattet werden. Diese soll im Gegensatz zur bisherigen Krankenversichertenkarte nicht nur administrative sondern auch medizinische Daten erhalten.
In ihrer Antwort an die beiden Politiker verwies die Europäische Kommission darauf, dass die Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie verantwortlich seien. „Im konkreten Fall wären für die Verarbeitung in erster Linie die Krankenversicherungsträger und die Betreiber der elektronischen Gesundheitskarten verantwortlich.
Somit wären sie dafür zuständig, sicherzustellen, dass die aufgrund der deutschen Rechtsvorschriften auf den elektronischen Gesundheitskarten zu speichernden personenbezogenen Daten, einschließlich der Bilddaten, sachlich richtig und auf dem neusten Stand sind“, so die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding.
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