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Ärzteschaft

Ärzte fordern bessere Palliativversorgung

Mittwoch, 1. Juni 2011

Kiel – Einstimmig haben die Delegierten des 114. Deutschen Ärztetages in Kiel am Mittwoch den Vorstandsantrag zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung verab­schiedet.

„Obwohl sich die Palliativmedizin weiter­entwickelt hat, haben wir immer noch ein unzureichende Versorgung von Sterbenden“, erklärte Friedemann Nauck, Professor für Palliativmedizin an der Universität Göttingen.

Durch die spezialisierte ambulante Palliativ­versorgung (SAPV) würden vor allem onko­logischen Patienten betreut. „Die meisten Patienten brauchen aber eine allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)“, betonte Nauck.

Der Ärztetag greift mit seinem Beschluss das Problem auf und spricht sich unter anderem für einen Ausbau der ambulanten palliativ­medizinischen Versorgungsstrukturen aus. Die Mehrzahl der Schwerkranken und Sterbenden möchten ihre letzten Tage in ihrer gewohnten Umgebung verbringen, umgeben von ihrer Familie und betreut durch einen vertrauten Pflegedienst und den eigenen Hausarzt, heißt es in der Begründung.

Dazu müsse eine AAPV flächendeckend angeboten werden. „Wir haben aber eine Gebührenordnung, die Palliativmedizin nicht kennt“, brachte Elisabeth Albrecht, Fachärztin für Innere und Palliative Medizin, das Problem auf den Punkt. Die Ärzteschaft fordert deshalb, dass die Politik Strukturen schafft, die eine qualitativ hochwertige AAPV ermöglicht. 

Bei der SAPV kritisieren der Ärztetag die schwierigen Rahmenbedingungen, die sich aus dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ergeben: Demnach müssen für SAPV-Angebote Einzelverträge mit den Krankenkassen geschlossen werden. Dies sei der Grund für die mangelhafte Versorgung mit spezialisierter Palliativmedizin. Die Ärzteschaft fordert deshalb vom Gesetzgeber, das Einzelvertragssystem durch kassenübergreifende Verträge oder eine integrierte spezialisierte palliativmedizinische Versorgung zu ersetzen.

Die stationäre Palliativmedizin soll ebenfalls erweitert werden. Dazu wollen die Ärzte unter anderem multiprofessionelle konsiliarisch tätige Palliativteams einführen, die im Krankenhaus die palliativmedizinische Expertise sicher­stellen. Außerdem sollen Kurzzeit­pflegeplätze ausgebaut werden, um für Angehörige zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen.

Palliativmedzin soll in der ärztlichen Tätigkeit stärker verankert werden. Durch die Aufnahme in die Approbationsordnung als Pflichtfach wurden die Grundlagen der Palliativmedizin in das Medizinstudium integriert.

Dies müssen die Universitäten durch den Ausbau der Lehrstühle für Palliativmedizin umsetzen, betonte der Ärztetag in seinem Beschluss. Darüber hinaus müsse es eine öffentlich geförderte Forschung in diesem Bereich geben, um neue und evidenzbasierte Erkenntnisse zu gewinnen. © dapd/aerzteblatt.de

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