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Kabinett beschließt Reform des Transplantations­gesetzes

Montag, 6. Juni 2011

Berlin – Das Bundeskabinett hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Darin werden die Krankenhäuser nochmals ausdrücklich verpflichtet, den Hirntod möglicher Organspender zu melden und aktiv an einer Organentnahme mitzuwirken, teilte die Bundesregierung in Berlin mit.

In jeder Klinik soll es künftig auch einen Transplantationsbeauftragten geben. Er soll potenzielle Organspender melden sowie die Verbindungsstelle zwischen Krankenhaus, Transplantationszentren und DSO einnehmen. Zudem soll er das Krankenhauspersonal informieren und beraten.

Zwar sind die Kliniken schon heute verpflichtet, mögliche Organspender zu melden. Tatsächlich sollen aber nur 40 Prozent dieser Verpflichtung nachkommen, weil die Organentnahme aufwendig ist und viel Geld kostet.

In dem Gesetzentwurf wird auch die Rolle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle gestärkt. Sie soll eine wesentliche Funktion in dem von der EU vorgeschriebenen System für Qualität und Sicherheit einnehmen. 

Unterdessen forderte die Techniker Krankenkasse eine bessere Information der Bürger über die Organspende. 82 Prozent der Bürger hätten keinen Organspendeausweis, teilte die Kasse unter Berufung auf eine Umfrage mit. 36 Prozent der Menschen besäßen keinen Ausweis, weil sie sich nicht ausreichend informiert fühlten.

Mehr als jeder Zehnte meint, zu jung oder zu alt für eine Organspende zu sein, obwohl es weder ein Mindest- noch ein Höchstalter gibt. Ebenso viele Menschen glaubten, aus gesundheitlichen Gründen keine Organe spenden zu können. © kna/aerzteblatt.de

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