Arzt nach tödlichem Brechmitteleinsatz freigesprochen
Dienstag, 14. Juni 2011
Bremen – Ein Polizeiarzt ist am Dienstag vor dem Bremer Landgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen eines tödlichen Brechmitteleinsatzes freigesprochen worden. Der 47-Jährige hatte im Dezember 2004 einem mutmaßlichen Drogendealer Brechmittel und Wasser eingeflößt, um an verschluckte Drogenpäckchen zu gelangen.
Der Mann hatte sich gegen den Würgereiz gewehrt, war ins Koma gefallen und einige Tage später gestorben. „Es ist uns nicht gelungen, eine eindeutige Todesursache festzustellen“, sagte der Vorsitzende Richter, Helmut Kellermann, in der Urteilsbegründung.
Die Kammer habe es sich nicht leicht gemacht, sagte er. Es spreche vieles dafür, dass während der Prozedur Wasser in die Lunge des Schwarzafrikaners gelangt und der 35-Jährige sozusagen „ertrunken“ sei. Gleichwohl habe diese These „erhebliche Schwächen“.
Beim Einatmen von Wasser wäre laut einem Gutachter ein Hustenreflex ausgelöst worden. „Alle Zeugen haben uns gesagt, es habe kein Husten gegeben“, sagte Kellermann. Deshalb gebe es Zweifel an dieser These.
Gericht folgte Forderung der Verteidigung
„Wir können nur dann verurteilen, wenn wir wirklich überzeugt sind“, führte der Vorsitzende Richter aus und fügte hinzu: „Ob wir es richtig gemacht haben, weiß ich nicht, auch wenn der Tod letztlich nicht befriedigend gesühnt werden kann und wird.“ Kellermann geht nach dem Freispruch nach eigenen Worten davon aus, „dafür Schläge einstecken“ zu müssen.
Keiner der im Prozess gehörten Gutachter habe eindeutig klären können, wie der Mann auf die Brechmittelvergabe reagiert habe, sagte Verteidiger Erich Joester. Sein Mandant habe sich nach dem Tod des Mannes in Behandlung begeben müssen, um damit fertig zu werden.
Bedenkzeit für Revision
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neunmonatige Haftstrafe auf Bewährung plädiert. Die Nebenklage hatte ebenfalls eine Verurteilung des Mediziners verlangt, allerdings ohne eine konkrete Strafhöhe zu nennen.
Die Anwältin der Mutter des Toten, Elke Maleika, sagte nach dem Urteil, sie werde die einwöchige Frist, in der Rechtsmittel eingelegt werden können, als Bedenkzeit nehmen und dann entscheiden, ob sie in Revision gehe.
Im ersten Verfahren war der Arzt, der damals bei der Beweismittelsicherung mit der Polizei zusammenarbeitete, freigesprochen worden, weil er nach Ansicht der Richter zu schlecht ausgebildet und unerfahren gewesen sei, um die Folgen seines Handelns abzusehen. Allerdings hatte die Kammer keinen Zweifel daran, dass er „objektiv“ für den Tod des mutmaßlichen Dealers verantwortlich war.
Nach dem Tod des Afrikaners war 2006 in Bremen der heftig umstrittene Brechmitteleinsatz unter Zwang gestoppt worden. Im selben Jahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland in einem Verfahren, in dem es um den Tod eines 19-jährigen Verdächtigen unter ähnlichen Umständen in Hamburg ging, verurteilt und die Methode als „unmenschlich“ geächtet. © dapd/afp/aerzteblatt.de
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