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HPV-Tests gegen Gebärmutterhalskrebs eventuell sinnvoll

Dienstag, 14. Juni 2011

Köln – „Anhaltspunkte“ dafür, dass ein Test zum Nachweis von Humanen Papillomaviren (HPV) in der Prävention von Gebärmutterhalskrebs sinnvoll ist, sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bieten die gesetzlichen Krankenkassen derzeit eine jährliche zytologische Untersuchung des Schleimhautabstrichs vom Gebärmutterhals (Zervix), den sogenannten Pap-Test an.

Seit bekannt ist, dass HPV der Hauptrisikofaktor für ein Zervixkarzinom sind, diskutieren Experten darüber, ob sich ein HPV-Test für das Screening eignet oder einem zytologischen Test sogar überlegen ist. Den HPV-Test zahlt die GKV bislang nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem unklaren Pap-Befund.

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Das IQWiG hat deshalb verschiedene vergleichende Studien ausgewertet und die vorläufigen Ergebnisse heute vorgelegt. In die Bewertung einbeziehen konnten die Wissenschaftler insgesamt sechs randomisierte kontrollierte Studien aus Finnland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Schweden.

Insgesamt 235.613 Frauen waren für die Studien rekrutiert worden, um sie in wenigstens zwei Screeningrunden im Abstand von mindestens drei Jahren auf Vorstufen des invasiven Zervixkarzinoms zu untersuchen.

„Alle Studien waren anfällig für Verzerrungen, was die Aussagekraft ihrer Ergebnisse einschränkt“, hieß es aus dem Qualitätsinstitut. In der Gesamtschau der Studienergebnisse sehen die Wissenschaftler aber dennoch einen Anhaltspunkt dafür, dass mit Hilfe des HPV-Tests Krebsvorstufen früher erkannt und behandelt werden können und Gebärmutterhalskrebs in der Folge seltener auftritt.

Die Studienergebnisse lassen laut IQWiG aber noch keine Empfehlung für eine bestimmte Screeningstrategie im deutschen Gesundheitssystem zu, weil die Screeningstrategien, die in den Studien eingesetzt wurden, untereinander kaum vergleichbar sind. Das gelte zum Beispiel für das Alter der Teilnehmerinnen und den zeitlichen Abstand der Untersuchungen. Das IQWiG nimmt bis zum 12. Juli schriftliche Stellungnahmen zu dem Vorbericht entgegen. © hil/aerzteblatt.de

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