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FDA: Warnhinweise für Lichtschutzfaktoren

Mittwoch, 15. Juni 2011

Rockville – In den USA müssen Sonnencremes und -lotionen mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) unter 15 künftig einen Warnhinweis tragen, dass sie nicht vor Hautkrebs oder einer Alterung der Haut schützen. Außerdem soll der Wettbewerb um immer höhere LSF begrenzt werden.

Die geltenden Standards in den USA für LSF sind 33 Jahre alt. Sie stammen aus einer Zeit, als das Ziel nicht der Sonnenschutz, sondern die Erzielung einer möglichst intensiven Hautbräunung war. Die ersten Produkte hatten noch einen geringen LSF, der nach heutigem Kenntnisstand weder vor Hautkrebs noch vor einer beschleunigten Alterung der Haut (aktinische Keratose) schützt.

Dies ist nach Einschätzung der FDA erst an einem LSF von 15 der Fall, der sowohl den UVA-Bereich (Schutz vor Sonnenbrand, Hautkrebs und Alterung) und UVB-Bereich (überwiegender Schutz vor Sonnenbrand) umfassen muss.

Die Hersteller hatten sich in den letzten Jahren bei der Steigerung der LSF übertroffen. In den USA kamen Präparate mit dem SLF 70, 80 oder sogar 100 auf den Markt. Die FDA stellt klar, dass eine zusätzliche Protektion ab einem LSF von 50 nicht erwiesen ist.

Vorgesehen ist deshalb die Beschränkung auf “LSF 50 plus”, um den Verbraucher nicht zu täuschen. Auch Bezeichnung “wasserfest” oder “schweißdicht” soll entfallen. Die Hersteller sollen aber damit werben dürfen, nach wie vielen Minuten sich die Creme unter Wassereinfluss von der Haut ablöst. © rme/aerzteblatt.de

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utta_w
am Freitag, 17. Juni 2011, 10:11

Bärendienst für den UV-Schutz

Mit dieser Meldung hat das DÄ, das doch sonst durch fachliche Tiefe besticht, dem UV-Schutz einen Bärendienst erwiesen.
Die Überschrift deutet beim oberflächlichen Lesen eher auf eine Warnung vor Lichtschutzfaktoren hin, wie es sie in der Vergangenheit ja schon gab. M.E. hätte eine "Warnung vor zu niedrigen Lichtschutzfaktoren" auch in die Überschrift gepaßt.
Im Text wird dann die gesamte Krebslast dem UV-A zugeschrieben. Richtig ist aber, dass UV-B-Strahlen als energiereichere Strahlen ein deutlich größeres Krebsrisiko darstellen als UV-A (welches freilich auch den beschriebenen Anteil an UV-Folgeschäden hat).

Bei steigenden Hautkrebszahlen muss es das Anliegen aller sein, das Wissen über UV-Schutz und dessen Nutzen zur Vermeidung UV-bedingter Langzeitschäden zu vermitteln. Mit solch irreführenden Berichten wird das kaum gelingen.

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