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Nephrologen kritisieren neues Transplantations­gesetz

Donnerstag, 16. Juni 2011

Berlin – Die Novellierung des Transplantationsgesetzes (TPG) greift nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) zu kurz. „Der geplante Gesetzesentwurf wird die Situation des eklatanten Organmangels nur unwesentlich entschärfen“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

Zwar sei die flächendeckende Einführung von Transplantationsbeauftragten positiv und entspreche der langjährigen Forderung von Fachgesellschaften, Patientenverbänden, der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetags, aber ein Entspannung der Situation könne nur ein grundlegend neuer Ansatz bei den Organspenden bringen.

Derzeit warten in Deutschland etwa 8.000 Menschen auf eine neue Niere. Im Jahr 2010 konnten Ärzte 2.272 Nieren nach postmortaler Spende transplantieren. Patienten warten durchschnittlich fünf bis sechs Jahre auf das Organ.

Die DGfN bekräftigt ihre Forderung nach einer Widerspruchslösung bei den Organspenden. In Ländern, in der eine solche gelte, seien die Organspenderaten am höchsten.

Ein weiterer Schwachpunkt im Gesetzesentwurf sei, dass Lebendspenden nach wie vor nachrangig sein sollen. „Angesichts der Freiwilligkeit, dem Nutzen für die Gesellschaft und der hohen gesellschaftlichen Akzeptanz der Lebendspende ist das ein Anachronismus“, hieß es aus der DGfN. Die Fachgesellschaft spricht sich daher für die Gleichstellung von Lebendspenden mit postmortalen Organspenden im Gesetz aus. © hil/aerzteblatt.de

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