PKV fordert Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung
Donnerstag, 16. Juni 2011
Reinhold Schulte /dpa
Berlin – Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat erneut den Aufbau einer Kapitaldeckung für die Pflegeversicherung gefordert. „Angesichts der Alterung in unserer Bevölkerung ist zusätzliche Vorsorge unabweisbar nötig.
Noch ist es früh genug, um in die ergänzende Kapitaldeckung einzusteigen – so, wie es im Koalitionsvertrag von Union und FDP vorgesehen ist“, sagte der PKV-Vorsitzende Reinhold Schulte auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag in Berlin.
Der demografische Wandel werde die gesetzliche Pflegeversicherung mit großer Wucht treffen. Im bisherigen System der Umlagefinanzierung würden die Kosten der Pflegeversicherung ungebremst der kommenden Generation aufgebürdet. Deshalb sei der Aufbau einer Kapitaldeckung, der jetzt noch zu überschaubaren Beiträge möglich wäre, dem Umlageverfahren überlegen.
„Wenn die Kapitaldeckung jedoch eine gute Wirkung entfalten soll, muss der Kapitalstock unbedingt außerhalb des staatlichen Einflussbereichs, also auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung angelegt werden“, sagte Schulte und warb dafür, die PKV mit dem Aufbau einer Kapitaldeckung zu betrauen.
Kritik am Versorgungsgesetz
Der PKV-Vorsitzende kritisierte die im Referentenentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes geplante Ausweitung der Satzungsleistungen für gesetzliche Krankenkassen. Bei diesen Leistungen können die Kassen jenseits des verpflichtenden Leistungskatalogs selbst entscheiden, was sie ihren Versicherten bezahlen.
Konkret soll es den Kassen laut Gesetzentwurf künftig erlaubt sein, zum Beispiel zahnärztliche Behandlungen (ohne Zahnersatz), künstliche Befruchtung oder Haushaltshilfen zu übernehmen. Das sei ein ordnungspolitischer Fehlgriff und ein klarer Angriff auf die PKV, kritisierte Schulte. Wenn der Gesetzgeber dies zulasse, wäre das ein schwerwiegender Eingriff in einen funktionierenden Markt.
Öffnungsklausel bei der GOÄ gefordert
Darüber hinaus erneuerte Schulte die Forderung der PKV nach einer Öffnungsklausel in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die deutliche Kritik der Bundesärztekammer (BÄK) an dieser Forderung könne er nicht verstehen. Schließlich gehe es der PKV nur darum, mehr Qualität und Service auch mit mehr Honorar zu belohnen.
Die BÄK hingegen wirft den PKV-Unternehmen vor, die Rechtsverbindlichkeit der GOÄ auflösen und über die Öffnungsklausel Ärzte gegeneinander ausspielen zu wollen, um so mit Dumpingpreisen für ärztliche Leistungen die Rendite ihrer Unternehmen zu steigern.
Schulte begrüßte hingegen, dass sich die PKV künftig auch an den Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen beteiligen darf, wie es im Infektionsschutzänderungsgesetz in der letzten Woche beschlossen wurde. Bislang wurden diese Prüfungen vom Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt und die PKV musste sich an zehn Prozent der dabei entstehenden Kosten beteiligen. Nun sollen die privaten Versicherer zehn Prozent der Prüfungen selbst übernehmen.
Der PKV-Vorsitzende verteidigte zudem die in die Kritik geratenen Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler. Solche Zahlungen seien im Wettbewerb der Versicherungen ein wichtiges Instrument. Die PKV müsse sich nun einmal täglich im marktwirtschaftlichen Wettbewerb um Neukunden behaupten.
Schulte wurde bei der Mitgliederversammlung einstimmig als Vorsitzender des PKV-Verbandes bestätigt. Er beginnt damit seine vierte Amtsperiode.
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