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Söder will Organspende zur Regel machen

Montag, 20. Juni 2011

München – Im Vorfeld einer Konferenz der Gesundheitsminister zum Thema Organspende hat der bayerische Ressortchef Markus Söder (CSU) eine Änderung des Trans­planta­tions­gesetzes gefordert. Die Chancen für einen Wechsel zur sogenannten „Wider­spruchs­lösung“ stünden gut, sagte Söder dem Magazin Focus. Er erhoffe sich dadurch mehr Organ­spenden. Ende Juni wird sich die Gesund­heits­ministerkonferenz mit dem Thema befassen.

Derzeit gibt es Bestrebungen für eine weit reichende Gesetzesreform. Hintergrund sind vergleichsweise niedrige Zahlen an Organspendern in Deutschland. Seit 1997 gilt die „erweiterte Zustimmungslösung“; danach kommt nur derjenige als Spender infrage, der zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

Im Todesfall können auch die Angehörigen gefragt werden. Mehrere Gesundheitsminister der Länder plädieren für eine „Widerspruchslösung“, nach der jeder Bürger als potenzieller Spender betrachtet wird, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. 

Die Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag, Volker Kauder (CDU) und Frank-Walter Steinmeier, machen sich für eine Zwischenlösung stark: die sogenannte Entscheidungslösung. Dabei wird jeder Bürger mindestens einmal in seinem Leben gefragt, ob er Organspender sein will oder nicht. © kna/aerzteblatt.de

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elderstone
am Dienstag, 21. Juni 2011, 22:06

Die Frage ist falsch gestellt

Man fragt: Willst du Organe spenden?
Richtig gefragt wäre: Darf ich überhaupt von jemand beanspruchen/erwarten, daß er mir ein Organ spendet?
Es ist Körperverletzung, was da im großen Stil betrieben wird - ganz legal. Illegal wird auch damit gehandelt. Ich will nicht wissen, was da für Machenschaften am Werk sind und wieviel Menschen Ihre Gesundheit und vielleicht auch ihr Leben dafür hingeben, um einem reichen/versicherten Menschen ein paar Monate seines Lebens zu verlängern.
Derjenige, der seine Einwilligung zur Organspende nicht gibt wird wie es aussieht fast schon in die kriminelle Ecke gestellt.
Diese Menschen, denen ein Organ entnommen wird sind noch nicht tod. Wäre jemand mausetod, könnte man mit dem Organ nichts anfangen.
Ein weiterer Aspekt ist auch noch in Betracht zu ziehen, der gegen eine Organentnahme spricht:
Sterben ist ein Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum hinweg hinzieht. Ebenso wie eine Geburt in dieses Leben ein Prozess in diese Zustandsform ist, so ist sterben eine Geburt in eine andere Zustandsform.
Was geschieht, wenn eine Geburt gestört wird?
Von den Organspendebefürwortern wird das so natürlich nicht gesehen, für die ist der Körper ein Ersatzteillager. Ich will auch nicht wissen, wieviel Ärzte da keine Skrupel (aus Gründen des Mamons oder der Wissenschaft) kennen und jemand schon tod sein lassen, der doch wieder genesen könnte? - Es gibt viele Beispiele, wo todgesagte doch wieder auferstanden.
Für mich steht fest: Ich darf von jemand anderem kein Organ beanspruchen, denn ich will diesen Menschen nicht verletzen und nicht bei seinem Übergang in eine andere Zustandsform stören.
Ich könnte noch viel dazu sagen, doch das ist in aller Kürze das wesentliche.
Bretscher
am Montag, 20. Juni 2011, 20:34

Eine Widerspruchslösung

ist doch klar verfassungswidrig, abgesehen von ethischen, weltanschaulichen und ökonomischen Gründen. Ich verstehe nicht, wie sich ein Politiker mit solcher Hauruckargumentation selbst als iuristischer Analphabet outet.
Wie kann denn irgendein Mensch ein Recht auf einen Teil eines anderen Menschen beanspruchen, selbst wenn der tot ist. Einfach absurd.

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