Klinik-Qualitätsberichte werden umfangreicher
Mittwoch, 22. Juni 2011
Berlin/Göttingen – Die Krankenhäuser in Deutschland müssen die Qualität ihrer Behandlungen künftig umfassender darstellen als bisher. Das sieht ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor.
Danach müssen die Krankenhäuser in den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichten künftig bis zu 182 Indikatoren aus 25 Leistungsbereichen darstellen, bisher waren es lediglich bis zu 28 Indikatoren.
Zu den neuen Indikatoren, die künftig im Internet veröffentlicht werden, gehören zum Beispiel die Beweglichkeit nach Erstimplantation von Knie-Endoprothesen oder die Zahl der Patienten, die nach einer solchen Operation wegen Komplikationen erneut operiert werden mussten.
Ebenfalls neu ist die Veröffentlichung der Anzahl von Wundinfektionen nach Einsatz neuer Hüftgelenke oder die Zahl der Neugeborenen, bei denen direkt nach der Geburt besonders schlechte Werte gemessen wurden, die einen Hinweis auf eine Notlage unter der Geburt geben können.
„Seit 2005 erhöht und verbessert der G-BA kontinuierlich den Informationsgehalt der Qualitätsberichte. Der aktuelle Beschluss stellt einen weiteren erheblichen Fortschritt dar“, sagte Josef Siebig, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Die neue Regelung geht zurück auf eine Analyse der sogenannten Qualitätsindikatoren durch das AQUA-Institut in Göttingen. „Die Patienten und auch die einweisenden Ärzte können sich damit ein sehr viel genaueres Bild von den Leistungen der Krankenhäuser machen“, sagte deren Geschäftsführer Joachim Szecsenyi. © hil/aerzteblatt.de
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