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DRG-System verschlechtert Versorgung nicht

Montag, 27. Juni 2011

Berlin – Die Abrechnung von Kranken­haus­leistungen über das Fallpauschalensystem hat weder zu Qualitätseinbußen in der stationären Versorgung geführt noch zu Leistungs­verlagerungen in andere Versorgungsbereiche. Das berichtet das IGES Institut im Abschluss­bericht eines entsprechenden Forschungs­auftrages.

Die gesetzlich vorgesehene Begleitforschung hatten die Spitzenverbände der Krankenhäuser und der Kostenträger in Auftrag gegeben.

Die IGES-Wissenschaftler haben die Jahre 2006 bis 2008 untersucht, also den Kern der sogenannten Konvergenzphase, in der die krankenhausindividuellen Basisfallwerte schrittweise an die Landesbasisfallwerte angeglichen wurden. Sie haben dafür sektorübergreifende Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen ausgewertet.

Außerdem fußt der Bericht auf den Antworten zu rund 50 Forschungsfragen. Dabei fragte IGES nach den Auswirkungen des Vergütungssystems auf die Kapazitäts- und Leistungsentwicklung im stationären Sektor, nach dem Personaleinsatz, nach der Anpassung interner Strukturen in den Krankenhäusern und nach dem Investitionsverhalten sowie nach der Veränderung von Kosten und Erlösstrukturen.

Besonderes Augenmerk legten die IGES-Wissenschaftler nach eigenen Angaben auf die Konsequenzen des neuen Abrechnungssystems für die Patienten und die Versorgungsqualität.

„Die Auswertungen von Qualitätsindikatoren der BQS (Institut für Qualität & Patientensicherheit) und den im zweiten Forschungszyklus zum ersten Mal erhobenen Mortalitätsraten im Anschluss an einen stationären Aufenthalt weisen durchweg auf positive Entwicklungen der Qualität im untersuchten Zeitraum hin“, hieß es aus dem Forschungsinstitut.

Darüber hinaus gebe es keine Anzeichen für Leistungsverlagerungen aufgrund der DRG-Einführung in angrenzende Versorgungsbereiche. Die zum ersten Mal erhobenen poststationären Arzt-Patienten-Kontakte im vertragsärztlichen Bereich entsprechen laut dem Abschlussbericht dem allgemeinen Trend von Arztbesuchen.

Die immer wieder geäußerten Sorgen, dass es durch die Fallpauschalen zu einer Verlagerung der Versorgung zulasten anderer Bereiche komme, hätten sich als gegenstandslos erwiesen. © hil/aerzteblatt.de

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