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Petitionsausschuss: Tot geborene Kinder im Personen­stands­register eingetragen

Mittwoch, 29. Juni 2011

Berlin – Der Petitionsausschuss unterstützt nach Darstellung des Informationsdienstes „Heute im Bundestag“ die Forderung, auch tot geborene Kinder, deren Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt, in das Personenstandsregister einzutragen. In der zugrunde liegenden Eingabe wird darauf verwiesen, dass nach geltendem Recht Fehlgeburten, also Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Lebensmerkmale, nicht in den Personenstandregistern beurkundet würden.

Dies bedeute, dass solche Kinder rechtlich betrachtet nicht existiert hätten. Nach Ansicht der Petenten haben jedoch heute auch extreme Frühchen die Chance zu überleben. Vor diesem Hintergrund solle die 500-Gramm-Grenze abgeschafft werden, wird in der Eingabe gefordert.

Da das Bestattungsrecht Ländersache sei, heißt es in der Petition weiter, werde es in jedem Bundesland anders geregelt. Dies habe oft zur Folge, dass verstorbene Kinder unter 500 Gramm nicht würdevoll beerdigt würden. Für Eltern sei es jedoch wichtig, eine persönliche Anlaufstelle und einen Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken zu haben, schreiben die Petenten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass zum Zeitpunkt der 13. Personenstandsänderungsverordnung vom 1. April 1994 bei Kindern mit einem geringeren Geburtsgewicht als 500 Gramm ein Überleben nach medizinischen Erkenntnissen und nach Stand der medizinischen Forschung im Allgemeinen nicht zu erwarten gewesen sei.

Angaben aus den Neonatalstatistiken 2009 belegten jedoch, dass die Überlebenschancen selbst bei extremen Frühgeborenen erheblich gestiegen seien. Vor diesem Hintergrund sei es nicht nachvollziehbar, dass ein Kind mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm ohne Lebenszeichen zur Geburt generell als Fehlgeburt gelte.

Eine gesetzliche Neuregelung erscheine daher angemessen. Zugleich sollte überlegt werden, auf eine starre Gewichtsgrenze generell zu verzichten. © EB/aerzteblatt.de

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