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Lob und Kritik für das Versorgungsgesetz

Mittwoch, 29. Juni 2011

Berlin – Verschiedene Verbände haben heute in Berlin das neue sogenannte Versorgungsgesetz gelobt, aber Einzelheiten auch kritisiert. Wenig Positives sieht der Verband der Universitätsklinika. „Das Versorgungsgesetz wird für die Hochschulmedizin wenig ändern“, sagte deren Generalsekretär Rüdiger Strehl. Die Politik nutze die Chance nicht, die Versorgungsstrukturen an die Veränderungen in Gesellschaft und Medizin anzupassen.

„Große Probleme bleiben entweder völlig unbearbeitet oder werden nicht konsequent genug angegangen“, so Strehl. Zum Beispiel klammere es die Krankenhausfinanzierung bei Epidemien mit einer großen Zahl Schwerstkranker und neuartigen Krankheitsverläufen aus. Auch die Weiterbildung der Ärzte zu Fachärzten liege brach. Dabei sei eine Finanzierungsregelung für die weiterbildungsbedingten Mehrkosten seit Jahren überfällig. Deutschland habe hier im internationalen Vergleich enorme Defizite.

„Überwiegend positiv“ sieht die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) den Gesetzentwurf. Allerdings fehlten noch wichtige Regelungen für den Schnittstellenbereich von ambulant und stationär.

Wichtig sei zum Beispiel, dass der Leistungskatalog für die neue spezialärztliche Versorgung konsequent auf das Prinzip „ambulant vor stationär“ setze. Außerdem seien die Regelungen für die Zusammenarbeit von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten „diffus“. Die DGIV forderte den Gesetzgeber auf, schnell eine sichere Rechtslage zu schaffen.

Positiv äußerte sich der Medizintechnik-Branchenverband Spectaris. „Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zur Nutzenbewertung innovativer Medizinprodukte sowie zu den Versorgungs- und Leistungsstandards bei Hilfsmitteln gehen prinzipiell in die richtige Richtung“, sagte dessen Geschäftsführer Tobias Weiler. Wichtig sei, eigene Nutzenbewertungsverfahren für Medizinprodukte zu entwickeln und nicht das gleiche Verfahren wie für Arzneimittel anzuwenden. © hil/aerzteblatt.de

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