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City BKK-Abwicklung: „Niemand muss Angst haben, sein Geld nicht zu bekommen“

Mittwoch, 29. Juni 2011

Berlin – Der GKV-Spitzenverband wird kurzfristig alle ausstehenden Rechnungen der insolventen Krankenkasse City BKK begleichen. „Wir haben eine gute Brückenlösung gefunden. Die Versorgung der Versicherten ist gesichert, auch wenn sie noch keine neue Kasse gewählt haben“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Und niemand, der einen City BKK-Versicherten nach dem 1. Juli behandele, müsse Angst haben, sein Geld nicht zu bekommen. 

Der Vorstand der City BKK, Oliver Reken, erklärte, es seien Hotlines für Ärzte und Versicherte eingerichtet worden: „Dort kann man direkt anrufen, wenn in der Praxis oder im Krankenhaus Unsicherheiten darüber bestehen, ob die Kosten übernommen werden.“ Für Ärzte lautet die Nummer 030 88951200, für Krankenhäuser 030 88951450. 

In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der  Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sei sichergestellt worden, dass alle Leistungen bezahlt würden, ohne dass die Versicherten in Vorleistung gehen müssen, sagte Pfeiffer.

Mitglieder der City BKK haben noch bis zum 14. Juli Zeit, sich eine neue Krankenkasse zu suchen. Da die City BKK jedoch schon zum 30. Juni geschlossen wird, hätten die Versicherten, die sich noch für keine andere Kasse entschieden haben, in der Zwischenzeit ohne gültige Krankenversichertenkarte zu ihrem Arzt gehen müssen.

Der Bundesmantelvertrag sieht für solche Fälle vor, dass Ärzte eine Privatrechnung ausstellen dürfen, falls die Patienten die Karte ihrer neuen Kasse nicht innerhalb von zehn Tagen nachgereicht haben. GKV-Spitzenverband und KBV haben diesen Zeitraum nun auf das gesamte dritte Quartal dieses Jahres ausgeweitet. 

Die Abrechnung aller Leistungen für City BKK-Versicherte, die noch keine neue Kasse gefunden haben, übernimmt ab dem 1. Juli die „City BKK in Abwicklung“. Sie zahlt sämtliche Rechnungen der Versicherten und erhält das Geld dafür vom GKV-Spitzenverband, der zu diesem Zweck ein Darlehen aufgenommen hat. Sobald der Versicherte eine neue Kasse gefunden hat, wird diese rückwirkend zum 1. Juli für alle entstandenen Rechnungen aufkommen. 

Haben sich die in der City BKK Pflichtversicherten bis zum 14. Juli noch keine neue Krankenkasse gesucht, wird entweder ihr Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit oder der zuständige Rentenversicherungsträger für sie eine Kasse wählen. Freiwillig Versicherte haben drei Monate Zeit, um sich eine neue Kasse zu suchen. 

„Die notwendigen Informationen zur Abwicklung der City BKK sollen in allen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken jetzt vorliegen“, sagte Reken. „Dies ist Dank der guten Kooperation mit den Bundesverbänden der verschiedenen Bereiche möglich geworden. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich.“ 

Derzeit hätten sich noch maximal etwa 35.000 City BKK-Versicherte keine neue Kasse gesucht, sagte Pfeiffer. „Das sind die, von denen wir nicht wissen, ob sie schon gewählt haben.“ Denn ein Meldeverfahren sei rechtlich nicht verpflichtend. 

Die Brückenlösung für die Abwicklung der City BKK ist bis zum 30. September befristet. Für mögliche weitere Insolvenzen anderer Krankenkassen werde derzeit geprüft, ob das Wahlrecht der Versicherten, sich eine neue Kasse zu suchen, vor der tatsächlichen Schließung der Kasse enden könne, so Pfeiffer. Denn dann müsse nicht wie in diesem Fall ein Zeitraum überbrückt werden. © fos/aerzteblatt.de

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