Versorgungsgesetz: Kritik am neuen Wettbewerbsfeld
Mittwoch, 29. Juni 2011
Wolfgang Krombholz /axentis
Berlin – Die Kritik an dem Vorhaben, mit Hilfe des Versorgungsstrukturgesetzes einen neuen Bereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung zu schaffen, in dem Vertrags- und Klinikärzte Leistungen anbieten können, wächst. Das wurde im Rahmen eines Themenabends der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zum Gesetzentwurf am Dienstag in Berlin deutlich.
Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB, befürchtet einen unfairen Wettbewerb. So könnten die Krankenhäuser die neuen Möglichkeiten der ambulanten Versorgung dazu nutzen, ihre Betten zu füllen, gab er zu bedenken. In diesen Fällen würden nicht Versorgungsgesichtspunkte über das Angebot entscheiden, sondern ökonomische Kriterien.
Die KV Bayerns ist zudem davon überzeugt, dass öffentlich geförderte Kliniken selbst dann im Vorteil wären, wenn sie einen Vergütungsabschlag akzeptieren müssten: Für die ambulante spezialärztliche Versorgung könnten sie Geräte und Anlagen nutzen, die durch Investitionsfördermittel subventioniert wurden. Niedergelassene Fachärzte hingegen müssten die Mittel für Geräte selbst erwirtschaften.
Ein weiterer Kritikpunkt sind die Qualitätsvorgaben. Wenn eine Landesbehörde, wie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen, prüfen werde, ob die Voraussetzungen zur Erbringung ambulanter spezialärztlicher Leistungen vorlägen, werde der ärztlichen Selbstverwaltung die Qualitätssicherung aus der Hand genommen, hieß es.
Die KV befürchtet zudem, dass der geforderte Facharztstandard im Krankenhaus nicht gewährleistet wird. Im Rahmen der Angebote auf Basis des Paragrafen 116 b SGB V habe sich gezeigt, dass onkologische Patienten beispielsweise häufiger von Assistenzärzten versorgt würden.
Die Krankenhäuser wiederum bemängeln am geplanten ambulanten spezialärztlichen Bereich, dass Kliniken nur dann zur Behandlung zum Beispiel von Krebspatienten zugelassen werden sollen, wenn sie vorweisen können, dass sie mit niedergelassenen Ärzten kooperieren, die die entsprechende Versorgung ebenfalls anbieten.
„Dass Wettbewerber sich gegenseitig zulassen sollen, ist dem Wettbewerbsgedanken grundsätzlich fremd“, hatte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Rudolf Kösters, bereits im Vorfeld der Veranstaltung kritisiert.
Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, reagierte am Mittwoch auf Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ambulante spezialärztliche Leistungen am Krankenhaus nur mit Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt zu erlauben.
„Neue Versorgungsformen müssen den spezifischen Interessen der Patienten entsprechen und nicht dem Interesse nach exklusiver Versorgungssteuerung durch die KBV“, sagte Henke. Er verlangte zugleich, die Ärztekammern als neutrales Bindeglied zwischen den einzelnen Versorgungsebenen in entsprechende Entscheidungsprozesse für diesen Versorgungsbereich regelhaft einzubeziehen.
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