Organspende: Widerspruchslösung kaum Thema im Gesundheitsausschuss
Donnerstag, 30. Juni 2011
dpa
Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin hat am Mittwoch Experten angehört zum Thema, wie das Transplantationsgesetz in der Frage der Organspende novelliert werden soll. Es wird erwogen, die derzeit geltende erweiterte Zustimmung zur postmortalen Organspende zu ändern, um mehr Menschen zur Abgabe einer Erklärung zu motivieren und damit auch die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Bei der erweiterten Zustimmungslösung werden im Fall einer potenziellen Organspende und einem nicht vom Verstorbenen dokumentierten Willen die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organspende zustimmen. Um sie von dieser schwierigen Entscheidung zu entlasten, stehen die Widerspruchslösung und mehrere Varianten einer Selbstbestimmungs- oder Erklärungslösung zur Diskussion.
Dabei wird jeder Bürger nach einer strukturierten Information um eine Erklärung zur Frage der Organspende gebeten – angelehnt an einen Vorschlag des Deutschen Ethikrates aus dem Jahr 2007. Wie verfahren werden könnte, wenn keine Erklärung abgegeben wird, ist noch wenig konkretisiert.
Auch der 114. Deutsche Ärztetag hatte sich im Mai dieses Jahres für eine Informations- und Selbstbestimmungslösung ausgesprochen.
„Es ist unser Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, indem wir mit einer Neuregelung vor allem jene Menschen erreichen, die eine klare Meinung über die Frage der Organspende haben, ohne dass diese Meinung dokumentiert ist“, sagte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Carola Reimann (SPD) im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.
„Eine Neuregelung sollte also vor allem die Angehörigen entlasten, die in einer emotional sehr belastenden Situation häufig über die Frage einer Organspende entscheiden müssen.“
Die reine Widerspruchslösung, bei der Organe entnommen werden dürfen, wenn ein potenzieller Spender nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, wurde bei der Anhörung kaum thematisiert. Gleichwohl könne es auch Anträge zu einer Gesetzesänderung für eine Widerspruchslösung geben, sagte Reimann. „Wir haben für diese ethischen Fragestellungen zur Novellierung des Transplantationsgesetzes bewusst das Prozedere des Gesetzgebungsverfahrens geändert“, sagte Reimann. Anders als sonst habe man zuerst die Experten anhören wollen, bevor Anträge formuliert werden.
Bessere Informationspolitik angemahnt Nahezu einhellig wurde von den Experten eine nachhaltigere und bessere Information der Bevölkerung angemahnt. „Das derzeit geltende Transplantationsgesetz sieht zwar eine Informationspflicht zum Beispiel durch die Krankenkassen vor, sie wird aber nur unzureichend umgesetzt“, sagte Eckhard Nagel (Klinikum Augsburg) Mitglied des Deutschen Ethikrats.
„Wir können derzeit von einer selbstbestimmten, informierten Entscheidung nicht allgemein ausgehen“. In diesem Punkt seien Konkretisierungen der Aufgabenverteilung der Institutionen bei der Information der allgemeinen Öffentlichkeit notwendig.
„Eine reine Widerspruchlösung oder eine mit Sanktionen belegte Erklärungspflicht hielte vermutlich einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht stand“, sagte der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmitz-Jortzig.
„Das Bundesverfassungsgericht schützt mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Bürger auch einen letzten persönlichen Bereich der Bürger, in dem sie zu einer Offenbarung nicht gezwungen werden können.“ Eine Entscheidungslösung, die diese Möglichkeit anbiete, halte er jedoch für verfassungskonform.
Von Vorschlägen, den Willen der Bürger zur Frage der postmortalen Organspende in Dokumenten wie dem Personalausweis oder Führerschein zu dokumentieren, rieten die Experten ab.
„Einwohnermeldeamt oder Führerscheinstelle sind als Ort, eine Erklärung zur Frage der Organspende abzugeben oder diese zu verändern, völlig ungeeignet“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Frank Ulrich Montgomery. „Für die Dokumentation eignet sich die elektronische Gesundheitskarte, wenn es sie denn geben sollte.
„Bei jedem Arztbesuch kann der Versicherte seinen Willen unbürokratisch aktualisieren“, so Montgomery. Ärzte seien für dieses Thema die richtigen Ansprechpartner. Es sei geplant, dass Ärzte stärker in die Aufklärung der Öffentlichkeit zum Beispiel an Schulen einbezogen werden.
Zu der im Vorfeld wieder aufgeflackerten Debatte, ob der Hirntod ein sicheres Todeszeichen sei, gibt es nach Auffassung der BÄK keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die dies infrage stellten. „Wir müssen Zweifel in der Bevölkerung und auch in Teilen der Ärzteschaft ernst nehmen. Aber eine aktuelle Umfrage unter allen deutschen Fachgesellschaften, die in diese Frage involviert sind, hat ergeben: Es gibt keine neuen Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft, die Zweifel am Hirntodkonzept rechtfertigen würden“, sagte der Münchener Neurologe Heinz Angstwurm.
Das Ergebnis der Anhörung wird nun in den Fachausschüssen der Fraktionen und in fraktionsübergreifenden Gesprächen weiterberaten, sagte Reimann. Vermutlich werde es zwei bis drei fraktionsübergreifende Gruppenanträge geben. Ob eine Gesetzesänderung der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, hänge vom Umfang ab, das sei noch unklar.
Die Novellierung werde gemeinsam mit den organisatorisch-technischen Änderungen im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe erfolgen. Den Zeitrahmen, das Gesetzesänderungen bis zum Ende des Jahres abschließen zu können, halte sie allerdings für optimistisch.
Gesundheitsminister: Einstimmig für die Erklärungslösung Die Gesundheitsminister der Länder einigten sich am Donnertag die sogenannte Erklärungslösung: Jeder Bürger solle sich einmal im Leben entscheiden müssen, ob er im Todesfall zur Organspende bereit ist oder nicht oder auch dazu keine Festlegung treffen will.
Der Konferenzvorsitzende und hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) nannte die derzeitige Rechtslage bei der Organspende nicht befriedigend. Viel zu viele Patienten warteten zu lange auf ein Spenderorgan, und es gebe unnötige Todesfälle wegen der langen Wartezeit.
Umfragen zufolge seien viel mehr Menschen bereit, im Todesfall ein Organ zu spenden, als tatsächlich einen Spenderausweis hätten. Mit dem Votum für die sogenannte Erklärungslösung hätten die Minister jetzt ein klares Signal ausgesendet, dass sich hier etwas ändern müsse.
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Grüttner selbst und seine Ministerkollegen aus Bayern, Sachsen-Anhalt und dem Saarland wollten in dieser Frage eigentlich noch einen Schritt weiter gehen. In einer Protokollnotiz sprachen sie sich für die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung aus. Grüttner betonte aber, im Interesse einer gemeinsamen Lösung hätten er und seine drei Amtskollegen letztlich doch für die Erklärungslösung gestimmt.
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2. Eine Entscheidungslösung funktioniert nur, wenn Medizin, Medien und Meinungsbildner in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen und sich mit Sachargumenten erklären.
3. Amtliche Eintragungen zur Organspendenbereitschaft in Personalausweis, Reisepass und/oder Führerschein sind wie die Dokumentation religiöser, weltanschaulicher, politischer, ethischer, sexueller und verhaltensmäßiger Grundüberzeugungen so absurd wie obsolet.
4. Dass 75 % laut Umfragen zur Organspende bereit sind, aber nur 15 % einen Spenderausweis haben, liest sich im Subtext so, dass die Mehrheit lieber ein (lebensrettendes) Organ bekommen möchte, als dass im finalen Sterbeprozess (Hirntodkriterium) Spenderorgane entnommen werden.
5. Da sich das moralisch-ethische Dilemma der Entnahme möglichst vitaler Organe bei maximal fortgeschrittenem Sterben nicht in jedem Einzelfall für alle Beteiligten auflösen lässt, ist ein offener Diskurs darüber notwendig, um nicht Spekulationen oder Gerüchten Raum zu geben.
6. Auch bei optimaler Konfliktlösung wird die Zahl der (potentiellen)Organempfänger immer größer sein als die der geeigneten Organspenderinnen und -spender.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
der gewählte Titel wird möglicherweise bei einigen Kopfschütteln auslösen! Dennoch empfinde ich die Diskussion über das Thema Organspende - typisch deutsch ;-)
Besonders "erheitert" hat mich diese Zeile: "Umfragen zufolge seien viel mehr Menschen bereit, im Todesfall ein Organ zu spenden, als tatsächlich einen Spenderausweis hätten. Mit dem Votum für die sogenannte Erklärungslösung hätten die Minister jetzt ein klares Signal ausgesendet, dass sich hier etwas ändern müsse."
Als Beispiel eine andere Umfrage: 94% der Deutschen Blutspenden für wichtig! 60% der Deutschen würden auch zum Blutspenden gehen! 4% der Deutschen spenden Blut!
Ich denke das Beispiel zeigt, wie realitätsfern die Umfrage zur Organspende interpretiert wurde!
Zur Person: Alter: 44 Jahre Organspendeausweis (pro Organspende): seit meinem 18 Lebensjahr. regelmäßiger Blutspender und als Knochenmarkspender typisiert.
Es gibt ja eigentlich nur eine Möglichkeit, wenn man die betroffenen Verwandten und das Personlichkeitsrecht schützen will: Die Änderung der aktuellen Lösung (erweiterte Zustimmunglösung) auf eíne reine Zustimmungslösung! Die Erklärungslösung ist im Grunde auch nur ein erweiterte Widerspruchslösung nur mit einem anderen Namen! Man wird gezwungen sich zu entscheiden: Spender, Nichtspender oder weiss nicht. Nur wenn ich keine Festlegung (weiss nicht) treffe, was ist dann? Werden die Verwandten gefragt? Jemand der jetzt bereits einen Spendeausweis hat, wird mit jeder Lösung kein Problem haben - ausser er hat seinen Organspendeausweis nur aus Prestigegründen!
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