Mannheim – Vor der Entscheidung des Bundestags über die Präimplantationsdiagnostik (PID) hat der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, auf die Einhaltung enger Grenzen bei den umstrittenen Embryonentests gepocht. Die PID dürfe kein Routineverfahren werden, sagte Montgomery dem Mannheimer Morgen vom Dienstag.
„Sie muss auf wenige und ganz bestimmte Indikationen begrenzt werden.“ Er betonte zugleich, es habe keinen Sinn, „aus Angst vor Missbrauch den sinnvollen Gebrauch vollkommen zu verbieten.“ Es sei aber eine „sorgfältige Einzelfallabwägung“ notwendig.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über die Zulassung der PID. Ihm liegen drei Gesetzentwürfe vor, zwei für eine begrenzte Zulassung und ein Gesetzentwurf für ein Totalverbot.
Montgomery geht nach eigenen Worten davon aus, dass es dabei eine Mehrheit für eine eingeschränkte Erlaubnis der PID geben wird. „Falls das der Fall ist, wollen wir als Ärzteschaft einen Weg vorschlagen, wie man die dort vorgeschlagenen Einschränkungen sinnvoll umsetzen kann“, sagte der Ärztekammer-Präsident.
Der Deutsche Ärztetag hatte sich Anfang Juni für eine eingeschränkte Erlaubnis der PID ausgesprochen. Montgomery verwies aber darauf, dass viele Ärzte bis heute große Probleme mit dem Verfahren hätten.
„Die ethischen Probleme bleiben, denn es handelt sich bei der PID unbestreitbar um ein Verfahren mit einem selektierenden Ansatz“, sagte er. Allerdings würden bereits heute in der Medizin selektive Verfahren angewendet. Er betonte zugleich, mit den Ärzten werde „es kein Designerbaby geben und auch kein Retterbaby, das einem erkrankten Kind als Ersatzteillager dienen könnte.“
Mit mehr als 200 Unterstützern liegt der Vorschlag der Gruppe einer weitergehenden Zulassung der PID um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach (FDP) vorn. Sie will die Methode für Paare erlauben, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine schwere Krankheit vererben können.
Außerdem soll die PID zur Feststellung einer schweren Schädigung des Embryos erlaubt sein, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird“. Kritiker sehen darin bereits eine Öffnung hin zu einem „Screening“ – also einer Untersuchung, die zu einem Standard wird und nicht nur auf die geschätzten 200 Paare pro Jahr beschränkt bleibt.
Der Entwurf der Gruppe um Rene Röspel (SPD), Norbert Lammert (CDU) und Priska Hinz (Grüne) wollen die Diagnostik hingegen nur für Eltern zulassen, deren Nachkommen aufgrund einer genetischen Disposition „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung des Embryos, Fötus oder Kindes zur Folge hat“, die wiederum mit hoher Wahrscheinlichkeit „zur Tot- oder Fehlgeburt führen kann“. Dieser Antrag kam bislang auf 36 Unterstützer.
Der dritte Entwurf, unter anderem von Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CDU/CSU) eingebracht wurde, spricht sich dagegen für ein striktes Verbot der PID aus.
Aufgrund des knappen Votums könnte die Form der Abstimmung mitentscheidend sein. Sie soll nach Empfehlung des Ältestenrats nach dem Stimmzettelverfahren verlaufen. Dabei wird über alle drei Anträge zugleich abgestimmt; die beiden Anträge mit den meisten Stimmen kommen in die nächste Runde.
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