PID: Gegner und Befürworter bringen sich in Stellung
Mittwoch, 6. Juli 2011
ddp
Berlin – Kurz vor der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben sich Gegner und Befürworter in Stellung gebracht. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen(CDU) warb heute für eine begrenzte Zulassung der PID.
Die Anhänger eines strikten Verbots warfen den Befürwortern der Gentests vor, mit einer „gesetzlich erlaubten Auswahl von Embryonen“ einen ethischen und gesellschaftlichen Paradigmenwechsel zu erzwingen.
Der Bundestag entscheidet morgen über die Zulassung der umstrittenen Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung.
Die Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik wird – wie bei ähnlich sensiblen ethischen Fragen – jenseits aller Parteivorgaben freigegeben.
Es liegen drei Anträge vor, ob Gentests an Embryonen mit Strafandrohung verboten, in sehr engen Grenzen zugelassen oder nur für schwere Erbkrankheiten freigegeben werden sollen.
Von der Leyen schrieb im Hamburger Abendblatt, sie sei nach reiflicher Abwägung dafür, die PID in klaren, engen Grenzen zu erlauben: „Meine Erfahrungen als Ärztin haben mich am strengen Verbot zweifeln lassen.“
Die PID sei eine medizinische Hilfe für erblich schwer vorbelastete Paare, die Angst vor einer weiteren natürlichen Schwangerschaft haben. „Ihnen wollen wir Mut machen“, sagte die Ministerin.
Ein Verbot der PID hieße dagegen, „die Augen vor den neuen Möglichkeiten der Medizin zu verschließen, schwierige moralische Konflikte aber an die Eltern weiter zu delegieren“, gab von der Leyen zu bedenken.
„Der selektive Blick der PID stellt in der Konsequenz eine Qualitätskontrolle menschlichen Lebens dar“, heißt es dagegen in einem Brief des CDU-Rechtsexperten Günter Krings und des CSU-Gesundheitspolitikers Johannes Singhammer an die Unions-Abgeordneten, aus der die Financial Times Deutschland zitiert. „Embryonen sind keine Gegenstände, mit denen nach Belieben verfahren werden kann.“
Ähnlich argumentierte die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt. Es gehe bei der PID-Frage um die ethische Richtungsentscheidung, ob eine Gesellschaft zukünftig Menschen mit Behinderungen aussortiere oder das Leben in seiner Vielfalt zulassen wolle, sagte Göring-Eckardt heute in Erfurt.
Mit Blick auf betroffene Paare betonte die Politikerin, dass sie um deren Nöte wisse. Allerdings sei auch die PID kein Heilsversprechen, das die Erwartung auf gesunde Kinder erfüllen könne, sagte die Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestags.
Der CDU-Abgeordnete Peter Hintze sprach sich dagegen erneut für eine Zulassung der PID aus. „Die deutsche Bevölkerung ist mit großer Mehrheit für die PID, so wie zuletzt auch der Deutsche Ärztetag.
Als Volksvertreter sollten wir in dieser existenziellen Frage das Volk vertreten und die PID zulassen“, sagte Hintze heute in Berlin.
Hintze steht für den Antrag, der eine begrenzte Zulassung der PID vorsieht. Danach soll die Methode Paaren offen stehen, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit haben oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.
Jeder Fall soll von einer Ethikkommission beurteilt werden, möglich sein soll die PID nur an spezialisierten Zentren.
Sollte im Parlament für keinen der drei Entwürfe eine Mehrheit zustande kommen, bleibt es bei der geltenden Praxis, nach der die PID unter bestimmten Voraussetzungen geduldet wird.
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Regelungen zur PID in anderen Ländern
Belgien: In Belgien ist PID in engen Grenzen erlaubt. Das Gesetz von 2003 regelt die Beschränkungen. So darf eine Selektion nur hinsichtlich „pathologischer genetischer Merkmale“ erfolgen.
China: In der Volksrepublik existiert kein entsprechendes Gesetz. Bekanntmachungen regeln das Verfahren. PID ist bei „Gefahr besonders gravierender Schädigung der Nachkommenschaft“ zulässig.
Dänemark: Die gesetzliche Regelung zu PID wurde zuletzt 2004 geändert, dabei wurden die Anwendungsbereiche ausgeweitet. Seitdem ist es zulässig, künstlich gewonnene Embryonen in einer Weise zu selektieren, um „geeignete Spendergeschwister“ für bereits todkrank geborene Kinder zu erzeugen. Außerdem ist PID bei unfruchtbaren Frauen zulässig, um „schwerwiegende Anomalien aufzudecken“.
Frankreich: Durch ein Gesetz aus dem Jahr 2004 ist PID in streng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen. Die Durchführung erfolgt in speziellen Zentren der Pränataldiagnostik und nach Expertise durch eine spezielle Kommission. Das betroffene Paar wird umfassend beraten. PID ist auch zur Erzeugung eines geeigneten Geschwisterkindes bei todkrankem bereits geborenem Kind zulässig.
Griechenland: PID ist nach einem Gesetz aus dem Jahr 2005 zulässig. Die Einrichtungen, die PID durchführen, brauchen dafür eine Genehmigung.
Großbritannien: Im Vereinigten Königreich herrscht eine weitgehend liberale Haltung zu PID. Die Embryonenselektion ist bis 14 Tage nach der Befruchtung zulässig. Sie soll dazu dienen, schwere Krankheiten und Chromosomendefekte aufzuspüren. Zur Geschlechtswahl ist sie bisher nicht zugelassen, doch auch dabei gilt, dass bei geschlechtsgebundenen Krankheiten Ausnahmen gemacht werden.
Auch der Anwendungsbereich Stammzelltherapie bei erkrankten Geschwistern ist in Großbritannien zulässig. Über die PID wacht eine eigene Behörde, der eine freizügige Haltung nachgesagt wird.
Irland: Keine Regelung.
Italien: Die PID ist nach einem Gesetz von 2004 streng begrenzt. Künstliche Befruchtung und Gentests an Embryonen stehen nur Paaren offen, die unfruchtbar sind oder wenn der männliche Partner an einer Infektion mit dem HI-Virus oder Hepatitis B und C leidet.
Japan: Durch ein Gesetz von 2001 ist PID sehr eingeschränkt zulässig.
Niederlande: Durch Gesetz von 2002 wurde die Geschlechterbestimmung bei der Gendiagnostik verboten. Darüber hinaus fehlt eine gesetzliche Regelung.
Norwegen: PID ist zulässig bei in einem Katalog aufgelisteten unheilbaren Erbkrankheiten. Die Geschlechterbestimmung ist in Ausnahmefällen gestattet. Für die Geschwisterkind-Wahl ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Österreich: PID ist per Gesetz verboten. Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt den erlaubten Umfang der Untersuchungen von entwicklungsfähigen Zellen. Diese sind nur gestattet, wenn sie zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich sind.
Polen: In Polen wird PID ohne gesetzliche Regelung weithin praktiziert. Derzeit gibt es Streit um ein Fortpflanzungsmedizingesetz.
Portugal: PID ist zulässig. Eine gesetzliche Regelung fehlt.
Schweden: Durch eine Richtlinie ist in Schweden die PID zulässig und geregelt.
Schweiz: Durch eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1998 ist PID generell verboten. Die Nationale Ethikkommission hat allerdings kürzlich mehrheitlich entschieden, „eine Zulassung innerhalb eines genau definierten Rahmens“ erlauben zu wollen, etwa, wenn ein Paar genetische Risiken für eine schwere Krankheit aufweist.
Spanien: Die Embryonenselektion nach PID ist weitgehend zulässig.
USA: In den USA wird die PID bereits seit Anfang der 90er Jahre praktiziert. Einschränkungen gibt es lediglich in wenigen Bundesstaaten. Eine nationale Regelung fehlt. Die konkrete Ausgestaltung der Praxis unterliegt fast ausschließlich der freiwilligen Selbstkontrolle der Mediziner. Auch die Nutzung der PID für individuelle Wünsche wie die Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.
Quelle: kna/Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg sowie Angaben des «Büros für Technologiefolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag» (TAB)
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