Bundestag für begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
Donnerstag, 7. Juli 2011
dapd
Berlin – Der Bundestag hat die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf erhielt am Donnerstag in der Schlussabstimmung 326 von 594 abgegebenen Stimmen. Ein Gesetzentwurf für ein striktes Verbot von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen fand keine Mehrheit.
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP) und Carola Reimann (SPD) erlaubt die PID dann, wenn Paare die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit in sich tragen oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
Voraussetzung für den Embryonentest ist die vorherige Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Betroffenen. Zudem soll die PID nur in dafür zugelassenen Zentren erfolgen.
Der Fraktionszwang war bei der Abstimmung aufgehoben worden, die Abgeordneten entschieden allein nach ihrem Gewissen. Zur Abstimmung standen insgesamt drei Gesetzentwürfe.
Der Antrag der Gruppe um Flach hatte sich aber schon in der zweiten Lesung gegen die anderen Entwürfe durchgesetzt, bevor er dann auch in dritter Lesung bestätigt wurde. Zuvor hatten Befürworter und Gegner der PID in einer mehrstündigen Debatte nochmals kontrovers und teils sehr emotional über die Embryonentests diskutiert.
Die vierstündige Bundestagsdebatte war von persönlichen Worten geprägt. Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk sprach von ihren Fehlgeburten, Karin Evers-Meyer (SPD) von ihrem schwer behinderten Sohn, SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles von ihrem „lange Zeit unerfüllten Kinderwunsch“. Aus ihren Erfahrungen ziehen die Frauen unterschiedliche Schlüsse: Nahles und Michalk argumentieren für ein PID-Verbot, Evers-Meyer für eine begrenzte Zulassung.
Die Debatte im Bundestag war ein Ausnahmefall. Die Fraktionen hatten ihren Mitgliedern das Stimmverhalten freigestellt. Es gehe um eine „Gewissensfrage“, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Im Kern der Debatte stand eine schwierige Abwägung zwischen der Hilfe für verzweifelte Paare, die sich ein Kind wünschen, und dem Schutz des Lebens, auch wenn es nicht der genetischen Norm entsprechen sollte.
Der Bundestagsbeschluss zur PID Die PID soll demnach für Paare möglich sein, „in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Vor einer PID soll es eine „sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien“ geben.
Voraussetzung ist zudem eine verpflichtende Aufklärung und Beratung. Darüber hinaus muss in jedem Einzelfall eine „interdisziplinär zusammengesetzte Ethik-Kommission“ zustimmen. Und die PID soll nur in lizenzierten Zentren vorgenommen werden, um hohe medizinische Standards zu gewährleisten.
Bundestagsvize Wolfgang Thierse (SPD) sprach sich für ein komplettes PID-Verbot aus. Er kritisierte, die PID ermögliche „Selektion“ und eine „Qualitätsüberprüfung menschlichen Lebens“. Der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller kritisierte, die PID könne das makellose „Musterbaby“ zum Ideal machen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) warnte vor „brutalen Konsequenzen“, der Grünen-Abgeordnete Harald Terpes sah einen „Grundwerteumsturz“.
Katrin Göring-Eckardt von den Grünen warnte vor gesellschaftlichem Druck auf Frauen, die sich für ein behindertes Kind entscheiden. Der Linken-Abgeordnete Ilja Seifert, der seit einem Unfall querschnittsgelähmt ist, sagte, Behinderte hätten bei einer PID-Zulassung Angst, „per Gesetz als nicht nötig und vermeidbar zu erscheinen“. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich für ein Verbot ausgesprochen, ergriff in der Debatte aber nicht das Wort.
Die Befürworter einer Zulassung stellten diesen Warnungen das Leid von Eltern entgegen, deren Kinderwunsch die Sorge vor Totgeburt oder Krankheit entgegensteht. Es sei nicht richtig, „eine befruchtete Eizelle in der Petrischale höher zu bewerten als eine Frau in einer Konfliktsituation“, sagte der CDU-Abgeordnete Peter Hintze. Ministerin von der Leyen will Frauen Wissen über mögliche Probleme mit dem Embryo vermitteln, „dann können wir das spätere Leid in einer Schwangerschaft ersparen“.
Die FDP-Politikerin Ulrike Flach argumentierte, die PID könne betroffenen Paaren „die Entscheidung für ein Kind erleichtern". Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag entrüstete sich über die Gegenargumente: „Allein wegen der Assoziation mit der dunkelsten Vergangenheit Deutschlands verbietet es sich, den Frauen zu unterstellen, ihnen gehe es um Selektion.“
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Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der Regel vernichtet.
Die Neuregelung zur PID wurde nötig, weil es bisher keine klare gesetzliche Vorgabe gibt und der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.
Regelungen zur PID in anderen Ländern
Belgien: In Belgien ist PID in engen Grenzen erlaubt. Das Gesetz von 2003 regelt die Beschränkungen. So darf eine Selektion nur hinsichtlich „pathologischer genetischer Merkmale“ erfolgen.
China: In der Volksrepublik existiert kein entsprechendes Gesetz. Bekanntmachungen regeln das Verfahren. PID ist bei „Gefahr besonders gravierender Schädigung der Nachkommenschaft“ zulässig.
Dänemark: Die gesetzliche Regelung zu PID wurde zuletzt 2004 geändert, dabei wurden die Anwendungsbereiche ausgeweitet. Seitdem ist es zulässig, künstlich gewonnene Embryonen in einer Weise zu selektieren, um „geeignete Spendergeschwister“ für bereits todkrank geborene Kinder zu erzeugen. Außerdem ist PID bei unfruchtbaren Frauen zulässig, um „schwerwiegende Anomalien aufzudecken“.
Frankreich: Durch ein Gesetz aus dem Jahr 2004 ist PID in streng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen. Die Durchführung erfolgt in speziellen Zentren der Pränataldiagnostik und nach Expertise durch eine spezielle Kommission. Das betroffene Paar wird umfassend beraten. PID ist auch zur Erzeugung eines geeigneten Geschwisterkindes bei todkrankem bereits geborenem Kind zulässig.
Griechenland: PID ist nach einem Gesetz aus dem Jahr 2005 zulässig. Die Einrichtungen, die PID durchführen, brauchen dafür eine Genehmigung.
Großbritannien: Im Vereinigten Königreich herrscht eine weitgehend liberale Haltung zu PID. Die Embryonenselektion ist bis 14 Tage nach der Befruchtung zulässig. Sie soll dazu dienen, schwere Krankheiten und Chromosomendefekte aufzuspüren. Zur Geschlechtswahl ist sie bisher nicht zugelassen, doch auch dabei gilt, dass bei geschlechtsgebundenen Krankheiten Ausnahmen gemacht werden.
Auch der Anwendungsbereich Stammzelltherapie bei erkrankten Geschwistern ist in Großbritannien zulässig. Über die PID wacht eine eigene Behörde, der eine freizügige Haltung nachgesagt wird.
Irland: Keine Regelung.
Italien: Die PID ist nach einem Gesetz von 2004 streng begrenzt. Künstliche Befruchtung und Gentests an Embryonen stehen nur Paaren offen, die unfruchtbar sind oder wenn der männliche Partner an einer Infektion mit dem HI-Virus oder Hepatitis B und C leidet.
Japan: Durch ein Gesetz von 2001 ist PID sehr eingeschränkt zulässig.
Niederlande: Durch Gesetz von 2002 wurde die Geschlechterbestimmung bei der Gendiagnostik verboten. Darüber hinaus fehlt eine gesetzliche Regelung.
Norwegen: PID ist zulässig bei in einem Katalog aufgelisteten unheilbaren Erbkrankheiten. Die Geschlechterbestimmung ist in Ausnahmefällen gestattet. Für die Geschwisterkind-Wahl ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Österreich: PID ist per Gesetz verboten. Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt den erlaubten Umfang der Untersuchungen von entwicklungsfähigen Zellen. Diese sind nur gestattet, wenn sie zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich sind.
Polen: In Polen wird PID ohne gesetzliche Regelung weithin praktiziert. Derzeit gibt es Streit um ein Fortpflanzungsmedizingesetz.
Portugal: PID ist zulässig. Eine gesetzliche Regelung fehlt.
Schweden: Durch eine Richtlinie ist in Schweden die PID zulässig und geregelt.
Schweiz: Durch eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1998 ist PID generell verboten. Die Nationale Ethikkommission hat allerdings kürzlich mehrheitlich entschieden, „eine Zulassung innerhalb eines genau definierten Rahmens“ erlauben zu wollen, etwa, wenn ein Paar genetische Risiken für eine schwere Krankheit aufweist.
Spanien: Die Embryonenselektion nach PID ist weitgehend zulässig.
USA: In den USA wird die PID bereits seit Anfang der 90er Jahre praktiziert. Einschränkungen gibt es lediglich in wenigen Bundesstaaten. Eine nationale Regelung fehlt. Die konkrete Ausgestaltung der Praxis unterliegt fast ausschließlich der freiwilligen Selbstkontrolle der Mediziner. Auch die Nutzung der PID für individuelle Wünsche wie die Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.
Quelle: kna/Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg sowie Angaben des «Büros für Technologiefolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag» (TAB)
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