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Bundestag für begrenzte Zulassung der Präimplantations­diagnostik

Donnerstag, 7. Juli 2011

Berlin – Der Bundestag hat die begrenzte Zulassung der Präimplan­tations­diagnostik (PID) beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf erhielt am Donnerstag in der Schluss­abstimmung 326 von 594 abgegebenen Stimmen. Ein Gesetzentwurf für ein striktes Verbot von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen fand keine Mehrheit.

Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP) und Carola Reimann (SPD) erlaubt die PID dann, wenn Paare die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit in sich tragen oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht.

Voraussetzung für den Embryonentest ist die vorherige Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Betroffenen. Zudem soll die PID nur in dafür zugelassenen Zentren erfolgen.

Der Fraktionszwang war bei der Abstimmung aufgehoben worden, die Abgeordneten entschieden allein nach ihrem Gewissen. Zur Abstimmung standen insgesamt drei Gesetzentwürfe.

Der Antrag der Gruppe um Flach hatte sich aber schon in der zweiten Lesung gegen die anderen Entwürfe durchgesetzt, bevor er dann auch in dritter Lesung bestätigt wurde. Zuvor hatten Befürworter und Gegner der PID in einer mehrstündigen Debatte nochmals kontrovers und teils sehr emotional über die Embryonentests diskutiert.

Die vierstündige Bundestagsdebatte war von persönlichen Worten geprägt. Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk sprach von ihren Fehlgeburten, Karin Evers-Meyer (SPD) von ihrem schwer behinderten Sohn, SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles von ihrem „lange Zeit unerfüllten Kinderwunsch“. Aus ihren Erfahrungen ziehen die Frauen unterschiedliche Schlüsse: Nahles und Michalk argumentieren für ein PID-Verbot, Evers-Meyer für eine begrenzte Zulassung.

Die Debatte im Bundestag war ein Ausnahmefall. Die Fraktionen hatten ihren Mitgliedern das Stimmverhalten freigestellt. Es gehe um eine „Gewissensfrage“, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Im Kern der Debatte stand eine schwierige Abwägung zwischen der Hilfe für verzweifelte Paare, die sich ein Kind wünschen, und dem Schutz des Lebens, auch wenn es nicht der genetischen Norm entsprechen sollte.

Bundestagsvize Wolfgang Thierse (SPD) sprach sich für ein komplettes PID-Verbot aus. Er kritisierte, die PID ermögliche „Selektion“ und eine „Qualitätsüberprüfung menschlichen Lebens“. Der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller kritisierte, die PID könne das makellose „Musterbaby“ zum Ideal machen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) warnte vor „brutalen Konsequenzen“, der Grünen-Abgeordnete Harald Terpes sah einen „Grundwerteumsturz“.

Katrin Göring-Eckardt von den Grünen warnte vor gesellschaftlichem Druck auf Frauen, die sich für ein behindertes Kind entscheiden. Der Linken-Abgeordnete Ilja Seifert, der seit einem Unfall querschnittsgelähmt ist, sagte, Behinderte hätten bei einer PID-Zulassung Angst, „per Gesetz als nicht nötig und vermeidbar zu erscheinen“. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich für ein Verbot ausgesprochen, ergriff in der Debatte aber nicht das Wort.

Die Befürworter einer Zulassung stellten diesen Warnungen das Leid von Eltern entgegen, deren Kinderwunsch die Sorge vor Totgeburt oder Krankheit entgegensteht. Es sei nicht richtig, „eine befruchtete Eizelle in der Petrischale höher zu bewerten als eine Frau in einer Konfliktsituation“, sagte der CDU-Abgeordnete Peter Hintze. Ministerin von der Leyen will Frauen Wissen über mögliche Probleme mit dem Embryo vermitteln, „dann können wir das spätere Leid in einer Schwangerschaft ersparen“.

Die FDP-Politikerin Ulrike Flach argumentierte, die PID könne betroffenen Paaren „die Entscheidung für ein Kind erleichtern". Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag entrüstete sich über die Gegenargumente: „Allein wegen der Assoziation mit der dunkelsten Vergangenheit Deutschlands verbietet es sich, den Frauen zu unterstellen, ihnen gehe es um Selektion.“

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Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der Regel vernichtet.

Die Neuregelung zur PID wurde nötig, weil es bisher keine klare gesetzliche Vorgabe gibt und der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.

© afp/kna/dapd/aerzteblatt.de

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