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Zustimmung und Kritik zur PID-Entscheidung des Bundestages

Donnerstag, 7. Juli 2011

Berlin – Einen verantwortungsvollen Umgang der Ärzte mit den neuen Regeln zur Präimplantationsdiagnostik (PID) hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery zugesagt. „Wir Ärzte werden Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird“, sagte er.

Zuvor hatte sich der Deutsche Bundestag nach mehrstündiger Debatte für eine begrenzte Zulassung der PID entschieden. „Wir wollen auf keinen Fall, dass die PID ein Routineverfahren der In-vitro-Fertilisation wird. Sie muss auf wenige und ganz bestimmte Indikationen begrenzt werden“, betonte Montgomery. „Designerbabys“ werde es mit den Ärzten nicht geben, ebenso wenig wie sogenannte Retterbabys, das nur einem erkrankten Kind als Ersatzteillager dienen solle.

„Wir sind auch gegen einen Katalog bestimmter Krankheiten“, so der BÄK-Chef. Vielmehr sollten Kommissionen bei den Ärztekammern mit Ärzten, Psychologen, Theologen, Ethikern und Juristen, die einzelnen Behandlungsfälle in anonymisierter Form vorab beurteilen. Montgomery sagte den betroffenen Paaren außerdem zu, dass die Ärzte sich um eine gute psycho-soziale Betreuung und Beratung kümmern würden.

Zustimmung zur Entscheidung des Bundestages kam von der Ärztekammer Berlin. „Eine ,Schwangerschaft auf Probe’ ist für werdende Mütter eine Gefährdung und für die Eltern eine extreme Belastung“, sagte der Kammerpräsident Günther Jonitz. Bei einer Ablehnung der PID hätte der Bundestag aus medizinischer Sicht auch Abtreibungen verbieten müssen.

Deutliche Kritik an der Entscheidung des Bundestages kam von den Kirchen. Die Selektion von menschlichen Embryonen verstoße gegen „das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, in Bonn.

Die katholische Kirche dränge jetzt darauf, die im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, „eng zu umgrenzen, um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle auszuschließen“.

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, erklärte in Düsseldorf, das Gesetz sei zu weitgehend. Er hätte eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt persönlich vorgezogen.

Positiv sei aber, dass jetzt Rechtssicherheit herrsche. Ausdrücklich würdigte Schneider den Entscheidungsprozess der Politiker. „Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben“, sagte er.

Auch der Europaabgeordnete Peter Liese (EVP-Christdemokraten) bedauert das Votum des Bundestages. „PID ist keine menschenfreundliche Methode und garantiert auch kein gesundes Kind. Ich hoffe sehr, dass die Entscheidung nicht der Startschuss für die Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes war,“ betont Liese. Das einzig Gute an der PID-Diskussion sei, dass von allen Seiten darauf hingewiesen worden sei, dass eine Abtreibung ethisch problematisch sei und auch für die Frau eine große Belastung bedeute. © hil/kna/aerzteblatt.de

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