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Bundesrat billigt Infektions­schutzgesetz

Freitag, 8. Juli 2011

Berlin – Patienten in Krankenhäuser werden künftig besser vor Infektionen geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag beschlossene Gesetz für einen besseren Infektionschutz in Krankenhäusern.

Die Regelung sieht unter anderem die Schaffung von Hygienebeauftragten in Kliniken vor. Zwar hatte es Kritik aus den Ländern gegeben. So wurde bemängelt, dass sich die vorgesehenen Maßnahmen für eine bessere Hygiene in Pflegeheimen nur schwer umsetzen ließen. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat fand in der Länderkammer aber keine Mehrheit.

Schätzungsweise erkranken in Deutschland jährlich rund 400.000 bis 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, zwischen 7500 und 15.000 sterben daran.  Ein Teil der Infektionen und Todesfälle sei jedoch durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar, heißt es in dem Gesetz. © afp/aerzteblatt.de

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