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Italiens Parlament billigt Gesetz über Patientenverfügungen

Mittwoch, 13. Juli 2011

Rom – Die italienische Abgeordnetenkammer hat gestern Abend in Rom ein Gesetz über Patientenverfügungen und Sterbehilfe verabschiedet. Über die Regelung war mehr als zwei Jahre lang diskutiert worden.

Der mit der Mehrheit der Regierungsparteien von Ministerpräsident Silvio Berlusconi sowie der christdemokratischen UDC gebilligte Entwurf verbietet jede Form von Sterbehilfe und regelt erstmals den Umgang mit Patientenverfügungen. Diese dürfen demnach nur zur Anwendung kommen, wenn ein Patient im Koma liegt. 

Eine schriftliche Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt letztlich nicht bindend. Auf künstliche Ernährung und Wasserzufuhr darf auch auf ausdrücklichen Willen des Patienten nicht verzichtet werden. Lebensverlängernde Maßnahmen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Zielen der Behandlung entsprechen. Der Gesetzentwurf war auch von Vertretern der katholischen Kirche Italiens begrüßt worden. 

Dem Gesetz muss nun noch der Senat, die zweite Kammer des italienischen Parlaments, zustimmen. Dieser hatte den Gesetzentwurf schon im März 2009 gebilligt. Aufgrund einiger Änderungen durch die Abgeordnetenkammer ist jedoch eine abermalige Vorlage erforderlich. 

Die Debatte über das Gesetz war vor allem durch den Fall der Komapatientin Eluana Englaro geprägt. Die 38 Jahre alte Norditalienerin lag 17 Jahre im Koma und war im Februar 2009 gestorben, nachdem ihr Vater mit Billigung italienischer Gerichte den Abbruch ihrer künstlichen Ernährung durchgesetzt hatte. © kna/aerzteblatt.de

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