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Kassenärztliche Vereinigungen fordern gesetzliche Regelung regionaler Honorarkompetenzen

Freitag, 22. Juli 2011

Köln – Die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) aus Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sehen durch den neuen Regierungsentwurf des geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetzes die zugesagte regionale Honorarverhandlung und -verteilung gefährdet. Die jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf „zementieren die zentralistische, dirigistische Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre“, warnten die sechs KVen in einer gemeinsamen Erklärung.

So schreibe der Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Form hinsichtlich der regionalen Honorarverteilung eine nahezu unbegrenzte Vorgabenkompetenz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fest.

Zudem könne der Bewertungsausschuss besonders förderungswürdige Leistungen bundesweit einheitlich definieren. Die individuellen Spezifika einzelner Regionen wie beispielsweise besondere ambulante Leistungsangebote blieben damit unberücksichtigt.

„Nur regionale Planung ermöglicht es uns, Lösungen für die spezifischen Herausforderungen in der Versorgung gemeinsam mit den Verhandlungspartnern bei den Krankenkassen zu finden. Wer das verhindert, führt den Föderalismus ad absurdum", unterstrich Vorstand Norbert Metke, Vorstand der KV Baden-Württemberg.

Passgenaue Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen in der ambulanten Versorgung könnten nur vor Ort entwickelt und umgesetzt werden. Mit der jetzigen Fassung des Gesetzes würde die Länderebene jedoch wiederum geschwächt.

Die Vorstände der KVen forderten die Bundespolitik auf, die jüngsten Änderungen des Gesetzesentwurfs rückgängig zu machen und die zugesagte Regionalisierung in der Gestaltung der ambulanten Versorgung mit Leben zu erfüllen.

Der gesundheitspolitische Zick-Zack-Kurs auf Bundesebene verunsichere die niedergelassenen Ärzte und trage dazu bei, dass sich immer weniger Mediziner für eine Niederlassung in eigener Praxis entschieden. Die Zeit sei nun reif für eine Stärkung der Regionen. Nur so lasse sich die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung auch in Zukunft flächendeckend wohnortnah sicherstellen. © hil/aerzteblatt.de

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