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KBV und Hals-Nasen-Ohren­ärzte fordern Hörscreening ab 50

Freitag, 12. August 2011

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte haben sich heute in Berlin für ein Programm zur Früh­er­kennung von Hörschäden für Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren ausgesprochen.

Damit ließe sich die Versor­gung der betroffenen Patienten verbessern, und Folge­er­krankungen wie Depression, Demenz oder Verletzungen könnten vermieden werden, erklärten die Verbände.

Sie stützen sich bei ihrer Forderung auf ein Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomik zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Hörschäden, das der Berufsverband der HNO-Ärzte in Auftrag gegeben hatte. Danach stünden zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2015 von rund 113 Millionen Euro Einsparungen von 177 Millionen Euro gegenüber, weil teure Folgeerkrankungen vermieden würden.

„Hörstörungen zählen mit etwa 14 Millionen Betroffenen in Deutschland zu den großen Volkskrankheiten“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. Daten der KBV zeigten, dass die Prävalenz von Hörschäden in der Altersgruppe ab 50 Jahren stark zunehme. Sie liege in der Gruppe der 50- bis 54-Jährigen bei 5,2 Prozent und steige bis zur Altersgruppe der 85- bis 89-Jährigen auf 15,01 Prozent.

Folgen sind vielfältig
Dabei, so Köhler, handle es sich um die Patienten, die wegen Schwerhörigkeit in Behandlung seien. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen werde auf ein Vielfaches höher geschätzt. Die Folgen von Hörschäden seien vielfältig, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende. Die Gefahr von Isolation und mangelnder sozialer Teilhabe steige. Schwerwiegende Erkrankungen wie Depression, Demenz und Verletzungen könnten die Folge sein beziehungsweise schneller voranschreiten.

Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage nehme zu, was auch volkswirtschaftliche Konsequenzen habe. „Wir setzen uns deshalb dafür ein, das Hörscreening als neue Kassenleistung einzuführen und neue Abrechungsziffern sowohl für Hausärzte als auch HNO-Ärzte in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufzunehmen“, erklärte Köhler.

Die KBV werde im Gemeinsamen Bundesausschuss beantragen, das Hörscreening in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir darüber nicht Jahre beraten werden“, sagte Köhler. Die Höhe der Vergütung werde vorrausichtlich am 31. August im Bewertungsausschuss erstmals auf der Tagesordnung stehen.

Möglichst früh behandeln
„Entscheidend ist, dass die Versorgung der schwerhörigen Patienten möglichst frühzeitig einsetzt, damit die Folgeerkrankungen noch nicht eingetreten sind und einer weiteren beschleunigten Verschlechterung des Gehörs entgegengewirkt werden kann“, sagte der Präsident des Berufsverbands der HNO-Ärzte, Dirk Heinrich.

Dabei komme es auch auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten an. Die Hausärzte könnten die Patienten auf das Screening hinweisen und gegebenenfalls eine Voruntersuchung durchführen. Weise diese auf eine mögliche Schwerhörigkeit hin, überweise der Hausarzt den Patienten an den HNO-Arzt weiter.

Die Kosten für das Hörscreening hat das Institut für Gesundheitsökonomik beziffert. Die Leistung der Hausärzte soll mit 7,01 Euro vergütet werden, die HNO-Ärzte sollen in Anlehnung an die Tonschwellenaudiometrische Untersuchung 14,54 Euro erhalten. „Pro Früherkennungsuntersuchung ist damit von zusätzlichen Ausgaben von 21,55 Euro auszugehen“, erklärte der Direktor des Instituts, Günter Neubauer. „Das ist vergleichsweise wenig Geld, mit dem man einen großen Effekt erzielen kann.“ © HK/aerzteblatt.de

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Thelber
am Sonntag, 14. August 2011, 15:39

Unsinnige Forderung - schon heute machen das die Akustiker aus Eigeninteresse exzessiv !

Wer will, der bekommt seinen Test beim Akustiker, wer will, der kann auch für 99 Cent die Telefonnummer 09001-217221 anrufen und sich so testen - in 5 Minuten !!

Da ist es unsinnig, so viel Geld auszugeben, das anderweitig besser genutzt werden kann.

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