Berlin – Wenn Krankenkassen die Versorgung mit Hilfsmitteln ausschreiben, zähle allein der Preis, die Qualität der Geräte sei für den Zuschlag nicht erheblich. Das wirft der Qualitätsverbund Hilfsmittel (QVH) den Kassen vor.
Als Beispiel nennt der Industrieverband eine aktuelle Ausschreibung für die Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten. „Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis“, hieß es aus dem QVH.
Konkrete Anforderungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Ergebnisqualität kämen in der Ausschreibung nicht vor. Eine ausschließliche Fixierung auf den Preis aber führe zu einem ruinösen Wettbewerb, der in erster Linie zulasten der Versorgungsqualität gehe.
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