Neues Ärzte-Such- und Bewertungsportal der Ersatzkassen
Freitag, 19. August 2011
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| Frank Ulrich Montgomery /dpa |
Berlin – Ein Arzt-Informationsportal für Versicherte, den „vdek-Arztlotsen“ hat der
Verband der Ersatzkassen (vdek) am Freitag vorgestellt.
Die
Bundesärztekammer (BÄK) kritisierte daran vor allem die Ausgestaltung der Ärztebewertungen, die Patienten in dem neuen Angebot abgeben dürfen.
Das Portal erlaubt den Zugriff auf 240.000 Adress- und Strukturdaten von Arztpraxen, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Notfallambulanzen in ganz Deutschland. Diese hatte die Stiftung Gesundheit in Hamburg seit 1997 für eigene Informationsangebote zusammengetragen und liefert sie nun als Partner des vdek.
Hinter dem neuen Angebot stehen die Techniker Krankenkasse, die Deutsche Angestellten-Krankenkasse, die KKH-Allianz, die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die hkk. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen kooperiert mit dem vdek. Die größte deutsche Ersatzkasse, die Barmer GEK, beteiligt sich dagegen bei einem Konkurrenzangebot, dem „AOK-Arztnavigator“.
„Immer mehr Versicherte suchen sich ihren Arzt online und erwarten Informationsangebote von ihren Krankenkassen. Diesem Bedürfnis wollen wir mit einem nichtkommerziellen Informationsportal gerecht werden“, sagte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek.
Der vdek-Arztlotse biete neben Adress- und Strukturdaten umfangreiche Informationen zu Praxismerkmalen wie Erreichbarkeit, Sprechzeiten oder Barrierefreiheit. Die Versicherten unterstützen solle auch eine Adressübersicht aller Selbsthilfekontaktstellen und eine entsprechende Verlinkung.
Ein Bestandteil des Portals sind die Bewertungen der Ärzte durch die Patienten nach einem Schulnotensystem von 1 bis 6. Die Patienten können hier ihre Eindrücke über die Organisation und den Service sowie über das Erscheinungsbild der Praxis abgeben sowie das Praxispersonal und den Arzt bewerten.
Hinzu kommt ein Freitextfeld, in dem Patienten ihren Eindruck wiedergeben können. „Schmähkritik und Ärzterankings wird es nicht geben“, betonte Ballast. Dafür sorge ein redaktioneller Filter, der die Kommentare vor Veröffentlichung prüfe.
Andere Anbieter haben auf die Kommentarfunktion in einem Freitextfeld dagegen bewusst verzichtet, darunter vor allem der AOK-Arztnavigator. Dieser war vor einigen Monaten ebenfalls mit dem Anspruch an den Start gegangen, sich von kommerziellen Anbietern und von elektronischen Prangern abzuheben. Kommentare seien oft unsachlich und enthielten Schmähkritik, erklärte die AOK damals.
Die BÄK hat die Freitextfunktion des vdek-Arztlotsen kritisiert. Die Motivation, einen Arzt zu bewerten, sei oft ausschließlich Unzufriedenheit, Lob gebe es seltener, sagte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. „Wenn der vdek klug gewesen wäre, hätte er sich dem Arztnavigator angeschlossen“, betonte er.
Dem vdek sei offenbar mehr daran gelegen, seinen Mitgliedskassen ein hastig zusammengeschustertes Marketinginstrument an die Hand zu geben, als daran, den Versicherten ein seriöses Informationsangebot zur Verfügung zu stellen, so Montgomery.
Zustimmung kam dagegen von der Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner. Sie wisse aus ihrer Arbeit, dass Kranke oft sehr spezielle Bedürfnisse hätten und großer Bedarf an Empfehlungen bestehe. Die Kommentare anderer Patienten könnten entscheidende Hinweise liefern. „Aus Patientensicht ist das für uns ein Segen“, sagte Stötzner.
Einen Kriterienkatalog für Bewertungsportale entworfen hat das
Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Dieser soll dem Patienten helfen, anhand 40 Kriterien die Qualität der Portale selbst zu bewerten. Als wichtiges Qualitätsmerkmal nennt das ÄZQ ein Impressum, das die Identität des Betreibers nennt und die Finanzierung klar offenlegt.
Darüber hinaus sollte bei Portalen grundsätzlich die Werbung vom Inhalt getrennt sein. Auch eine personenbezogene Arztsuche mache ein gutes Bewertungsportal aus. Das Bewertungsverfahren muss nach Ansicht der ÄZQ für den Verbraucher zugänglich und verständlich sein.
Um beiden Seiten eine Stimme zu geben, sollten Ärzte außerdem die Möglichkeit einer Gegendarstellung oder eines Widerspruchs haben. Ein Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik sei bei allen Portalen unabdingbar.
© hil/aerzteblatt.de
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