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Organsspende: NRW will Erklärungslösung im Gesetz verankern

Mittwoch, 7. September 2011

Düsseldorf – Das Gesund­heits­ministerium von Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf zur Änderung des Trans­plantations­gesetzes in den Bundesrat eingebracht, der die sogenannte Erklärungslösung im Gesetz verankern soll.

Die Gesund­heitsminister­konferenz hatte sich im Juni dieses Jahres einstimmig dafür ausgesprochen, die erweiterte Zustimmungs­lösung durch ein Erklärungsmodell zu ersetzen. Danach würden die Bürgerinnen und Bürger nach entsprechender Aufklärung mindestens ein Mal im Leben gefragt, ob sie zur Spende von Organen oder Geweben nach dem Tod bereit sind oder nicht.

Nach dem Vorschlag der nordrheinwestfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) soll diese Frage beim Ausstellen von Personalausweis oder Reisepass erfolgen. „Ein Vorteil ist, dass Menschen nicht nur ein Mal, sondern mehrmals im Leben ihre Ausweispapiere verlängern müssen und dann jeweils auf die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende angesprochen werden“, sagte Steffens bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf.

Bürger können widersprechen
Die Bürger können einwilligen, widersprechen, die Entscheidung an eine Person ihres Vertrauens delegieren oder eintragen lassen, dass sie zunächst keine verbindliche Aussage treffen. Die Erklärung soll in den Pass- oder Personalausweisregistern vermerkt werden.

Zugriff auf die Daten sollen nur Ärzte erhalten, die von den Krankenhäusern als auskunftsberechtigt benannt sind und weder an der Entnahme, noch der Übertragung der Organe oder Gewebe potentieller Spender beteiligt sind.

Die Anfrage von Ärzten beim Register soll erst nach der Feststellung des Todes erfolgen dürfen. Die Anfrage soll 24 Stunden an allen Tagen der Woche möglich sein. Die Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die die postmortale Organspende koordiniert, sollen nach Auskunft von Steffens kein direktes Zugriffsrecht auf die Eintragungen in den Registern haben. Eine Rechtsverordnung solle die Modalitäten der Datenerfassung, -speicherung und –auskunft regeln.

Außer den Pass- und Personalausweisregistern könnte auch die elektronische Gesundheitskarte als Möglichkeit in Betracht kommen, die Erklärung zu speichern, sobald sie von den Krankenkassen flächendeckend in Umlauf gebracht worden sind.

Anlass für die Gesetzesänderungsvorlage ist, dass der Gesundheitsausschuss der Länderkammer am Mittwoch in Berlin über Änderungen des Transplantationsgesetzes, die über die ohnehin notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Qualität und Sicherheit von zur Transplantation bestimmten menschlichen Organen und Geweben hinausgehen, beraten hat.

„Wir möchten das Anliegen des Gesetzgebers betonen, nach breiter und fundierter Aufklärung mehr Akzeptanz für Organspende und eine höhere Spendebereitschaft zu erzielen“, sagte Steffens.  

Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO, hält den Vorschlag aus NRW für „kontraproduktiv“, da die DSO zu spät in den Prozess der Anbahnung einer potenziellen Organspende eingebunden werde. Kirste: „Wenn der Entwurf Realität würde und strikt umgesetzt würde, könnten die Organspendezahlen drastisch sinken“. © nsi/aerzteblatt.de

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