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Montgomery: Bundesärztekammer muss in den Gemeinsamen Bundesausschuss

Mittwoch, 7. September 2011

Köln - Eine gute flächen­deckende medizinischen Versorgung ist nur unter Beteiligung der Ärzte­kammern auf Landes- und Bundesebene zu sichern. Das hat Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundes­ärzte­kammer, in einem Interview mit dem Deutschen Ärzte­blatt (Heft 36) unterstrichen.

„Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir die ganze Kette von der ärztlichen Ausbildung über die Weiter­bildung bis hin zum Facharzt im Krankenhaus oder in der Niederlassung fortentwickeln können. Deshalb fordert die Bundesärztekammer die Beteiligung am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), weil nur die Kammern die Weiterbildungskompetenz und die Fortbildungshoheit haben“, stellte Montgomery heraus.

Die Bundesregierung  hat im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes eine Mitgliedschaft der BÄK im G-BA und der Landesärztekammern in den geplanten Gremien zur sektorübergreifenden Versorgungsplanung  bisher nicht vorgesehen.

Die Begründung, die Steuerung der Versorgung sei nicht Aufgabe der Kammer, lässt Montgomery aber nicht gelten: „Nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen, auch die Ärztekammern tragen Verantwortung für die künftige Gestaltung der Versorgung“. Er erinnerte daran, dass der Gesetzgeber die Bundesärztekammer mehrfach mit normativer Verantwortung beliehen habe, etwa bei der Qualitätssicherung oder der Organtransplantation.

Montgomery kündigte an, alle Möglichkeiten der konstruktiven Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen zu wollen. „Aufgabe der Bundesärztekammer ist es, mit allen ärztlichen Gruppierungen zu sprechen und dafür zu sorgen, dass auch diese miteinander sprechen – auch Kassenärztliche Vereinigungen, Hausärzteverband und Freie Ärzteschaft. Nur so können wir nach außen geeint auftreten.“ © Stü/aerzteblatt.de

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