Montgomery: Bundesärztekammer muss in den Gemeinsamen Bundesausschuss
Mittwoch, 7. September 2011
Frank Ulrich Montgomery /Jardai
Köln - Eine gute flächendeckende medizinischen Versorgung ist nur unter Beteiligung der Ärztekammern auf Landes- und Bundesebene zu sichern. Das hat Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (Heft 36) unterstrichen.
„Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir die ganze Kette von der ärztlichen Ausbildung über die Weiterbildung bis hin zum Facharzt im Krankenhaus oder in der Niederlassung fortentwickeln können. Deshalb fordert die Bundesärztekammer die Beteiligung am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), weil nur die Kammern die Weiterbildungskompetenz und die Fortbildungshoheit haben“, stellte Montgomery heraus.
Die Bundesregierung hat im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes eine Mitgliedschaft der BÄK im G-BA und der Landesärztekammern in den geplanten Gremien zur sektorübergreifenden Versorgungsplanung bisher nicht vorgesehen.
Die Begründung, die Steuerung der Versorgung sei nicht Aufgabe der Kammer, lässt Montgomery aber nicht gelten: „Nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen, auch die Ärztekammern tragen Verantwortung für die künftige Gestaltung der Versorgung“. Er erinnerte daran, dass der Gesetzgeber die Bundesärztekammer mehrfach mit normativer Verantwortung beliehen habe, etwa bei der Qualitätssicherung oder der Organtransplantation.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie
registriert sein.
Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.