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Systematische Bewertung von Selbst­zahler­leistungen

Donnerstag, 15. September 2011

Köln – Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) haben Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen. Ihre Ergebnisse sind als sogenannter HTA-Bericht erschienen (Health Technology Assessment, systematische Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren und Technologien).

IGeL unterliegen nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen. Nach einer Definition der Bundesärztekammer sollten sie aus ärztlicher Sicht notwendig oder empfehlenswert, zumindest aber vertretbar sein und von Patienten ausdrücklich gewünscht werden. Sie sind im deutschen Gesundheitswesen verbreitet: Jährlich bezahlen Patienten dafür schätzungsweise 1,5 Milliarden Euro.

Laut der Studie haben 19 bis 53 Prozent der Versicherten schon einmal IGeL-Angebote erhalten, 77 bis 80 Prozent davon wurden auch durchgeführt. 16 bis 19 Prozent der Versicherten haben selbst IGeL nachgefragt. Das Glaukom-Screening ist die häufigste IGeL. Sie macht bis zu 40 Prozent der Angebote aus. Es folgen Ultraschalluntersuchungen mit bis zu 25 Prozent der Angebote. Häufig sind überdies Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs sowie andere Blut- und Laboruntersuchungen.

Keinen Nutzen für Patienten fanden die Autoren des HTA-Berichts für die beiden häufigsten IGeL: das Screening auf Grünen Star und das vaginale Ultraschall-Screening (VUS) auf Eierstock-/Gebärmutterkrebs. © hil/aerzteblatt.de

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