Berlin – Die Gesundheitspolitiker der Länder wollen verhindern, dass ein neuer Versorgungsbereich („ambulante spezialärztliche Versorgung“) eingerichtet wird. Einen entsprechenden Beschluss fassten sie auf einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am Mittwoch, dem Vernehmen nach einstimmig.
Sie verlangen, dass die entsprechenden Passagen aus dem Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz herausgelöst und in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren weiterverfolgt werden, und zwar unter Beteiligung der Länder.
Mit der ambulanten spezialärztlichen Versorgung sollen nach dem Willen der Koalition die bisherigen Schnittstellenprobleme zwischen ambulantem und stationärem Sektor gelöst werden. Er soll es sowohl Vertragsärzten wie Krankenhausärzten ermöglichen, ihre Leistungen in einem fairen Wettbewerb zu erbringen, sofern sie über die entsprechende Qualifikation verfügen („Wer will, der kann.“).
Die Gesundheitspolitiker der Länder monieren, dass die geplante Ausgestaltung unpraktikabel sei und sowohl Regelungslücken wie Fehlanreize enthalte. So würden bewährten Rahmensetzungen wie Bedarfsplanung, Zulassungsvorgaben, Wirtschaftlichkeitsanforderung und Qualitätssicherung „ein unklares Verfahren“ entgegengesetzt.
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