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Neue Gesundheitskarte bietet künftig auch Bezahlfunktion

Dienstag, 20. September 2011

Bochum – Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet neben medizinischen und administrativen Funktionen auch sogenannte Mehrwertdienste für Versicherte und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten. Darauf hat das ZTG Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH anlässlich des morgigen Fachkongresses IT-Trends Medizin/Health Telematics hingewiesen. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge werden die Krankenkassen ab Anfang Oktober die ersten eGK an ihre Versicherten verteilen.

Eine interessante Zusatzfunktion der Karte ist laut ZTG die Zahlungsfunktion im Umfeld medizinischer Leistungen. Patienten könnten mit der Karte die Praxisgebühr, Selbstzahlerleistungen, Zuzahlungen oder Eigenanteile bargeldlos direkt über ihre eGK abwickeln. Auch eine Jahresaufstellung der für Gesundheitsleistungen aufgewendeten Beträge für das Finanzamt sei so leicht möglich.

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Bei dieser Funktion dürfe weder der Zahlungsdiensteanbieter Rückschlüsse auf Umfang und Art der abgerechneten medizinischen Leistungen, noch der Behandelnde Rückschlüsse auf die Finanzsituation des Versicherten ziehen können. Um dies sicherzustellen, werde im Zahlungsfluss ein neutraler Treuhänder zwischengeschaltet.

Dieser gebe den Beteiligten die Informationen weiter, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigten. Nur der Versicherte selbst erhalte einen umfassenden Überblick zu allen über die eGK abgewickelten Transaktionen.

„In Verbindung mit einer verschlüsselten Datenübermittlung und Anonymisierung der Daten wird sichergestellt, dass niemand Informationen für anderweitige, nicht explizit geregelte Zwecke auswerten und nutzen kann“, hieß es aus der ZTG.

Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält laut BMG zunächst neben einem Lichtbild die gleichen Verwaltungsdaten wie die Krankenversichertenkarte. Technisch ist die elektronische Gesundheitskarte aber bereits darauf vorbereitet, in weiteren Ausbaustufen auf Wunsch des Versicherten auch Notfalldaten sowie Hinweise auf Patientenverfügungen und Organspenderklärungen aufzunehmen. Darüber hinaus soll die Karte auch die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zum Beispiel durch den elektronischen Arztbrief verbessern.    hil

 

 

 

   | ZTG

 

 

 

 

 

  © hil/aerzteblatt.de

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