Köln – Ungeachtet der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betriebenen Reformpläne für das Transplantationsgesetz wollen Fachpolitiker von Union und SPD einen gemeinsamen Gruppenantrag zur Reform der Organspende in den Bundestag einbringen.
Die Beratungen für eine Reform seien weit vorangeschritten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, dem Kölner Stadt-Anzeiger vom Dienstag.
Lauterbachs Unions-Kollege Jens Spahn (CDU) sagte der Zeitung, er sei „optimistisch, dass wir in den nächsten Wochen aus der Mitte des Bundestages einen Gesetzentwurf zur Förderung der Organspende präsentieren können.“ Damit könnte ein in den Zuständigkeitsbereich Bahrs fallendes Gesetz durch einen von Union und SPD unterstützten Gruppenantrag verabschiedet werden, ohne dass das Ministerium oder die FDP daran beteiligt gewesen wären.
Bahrs Forderung nach einer Entscheidungslösung hält Lauterbach „für völlig richtig“, sagte er im ARD-Morgenmagazin. Aus Studien sei bekannt, dass sich „sehr viele Menschen für die Organspende bereit erklären würden“, sagt Lauterbach. „Sie tun dies aber nicht, weil sie nie mit der Entscheidungsnotwendigkeit konfrontiert werden“, sagte Lauterbach weiter.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation beurteilte Bahrs Vorschlag ebenfalls als „sehr positiv“. Er sei praxisnah und so konzipiert, „dass die breite Bevölkerung erreicht werden kann und gleichzeitig von kompetenter Stelle aus informiert wird“, erklärte die Organisation in Frankfurt.
Ähnlich äußerte sich auch der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU). Der Mediziner und Gesundheitsexperte mahnte zugleich, die Organisation in den Krankenhäusern zu verbessern. In Deutschland gingen die Hälfte aller verfügbaren Organe verloren, weil potenzielle Spender nicht identifiziert oder gemeldet würden, erklärte Liese in Straßburg.
Die Bundesärztekammer hatte sich gestern ebenfalls positiv geäußert. Der Vorstoß der Regierung deckt sich laut dem Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, in weiten Teilen mit aktuellen Vorschlägen der BÄK zur Erhöhung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung.
„Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass eine Erklärung zur Organspende regelmäßig nachgefragt wird, zum Beispiel bei der Ausgabe des Personalausweises durch staatliche Stellen oder durch die Krankenkassen“, sagte der BÄK-Präsident.
Der Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, äußerte Bedenken gegenüber den Regierungsplänen, einen Vermerk zur Organspendebereitschaft auf der Gesundheitskarte oder dem Personalausweis zu speichern.
„Diese persönliche Entscheidung muss vertraulich bleiben“, sagte er der Bild-Zeitung vom Dienstag. Deshalb sei ein Vermerk im Personalausweis, den man vorzeigen müsse, ungeeignet. Die Menschen dürften nicht das Gefühl haben, zu einer Entscheidung über die Organspendebereitschaft gedrängt zu werden, sagte Henke.
Zudem müsse es die Möglichkeit geben, die Entscheidung jederzeit zu revidieren. Alternativ zu einem Vermerk auf dem Ausweis sei eine Erklärung in der Patientenverfügung sinnvoll, wenn diese verlässlich beim Notar hinterlegt werde.
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