Berlin – Der Deutsche Ethikrat empfiehlt, die im Embryonenschutzgesetz festgelegten Verbote zu verschärfen, die sich auf die Verwendung von Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung beziehen. Auch bisher ist es nicht erlaubt, menschliche Embryonen auf Tiere zu übertragen oder Mischwesen zu erzeugen.
Darüber hinaus sollte nach Meinung des Ethikrats eine Übertragung von tierischen Embryonen auf Menschen verboten werden. Dies gelte auch für Verfahren, die Tiere dazu befähigen, menschliche Ei- oder Samenzellen zu bilden.
Weitere Empfehlungen beschäftigen sich mit zytoplasmatischen Hybriden, sogenannten Zybriden. Dabei handelt es sich um tierische Eizellen, deren Zellkern durch den einer menschlichen Zelle ersetzt wurde, so dass diese im Wesentlichen nur noch menschliches Erbmaterial enthalten.
Mit diesem Verfahren könnten menschliche Stammzellen ohne die Verwendung menschlicher Embryonen gewonnen werden. Solche embryonalen Mischwesen, „deren Zuordnung zu einer Art unklar wäre, dürfen nicht in eine tierische oder menschliche Gebärmutter eingepflanzt werden“, stellte Wolf-Michael Catenhusen, Mitglied des Ethikrats in Berlin fest. Der Deutsche Ethikrat empfiehlt, ein entsprechendes Verbot in das Embryonenschutzgesetz aufzunehmen.
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Die Erzeugung von Tieren mit Teilen von menschlichem Erbgut (transgene Tiere) und sogenannten Hirnchimären (Einfügen menschlicher Hirnzellen in das Gehirn eines Tieres) hält der Ethikrat für unbedenklich, wenn die Hochrangigkeit des Forschungsziels gegeben ist und alle Tierschutzmaßnahmen erfüllt sind. Davon ausgenommen sollte die Forschung mit Primaten und Menschenaffen sein.
Mensch-Tier-Mischwesen mit Primaten sollen nur nach einem Begutachtungsverfahren erlaubt werden, wenn es keine Alternativen gibt und ein hoher medizinischer Nutzen zu erwarten ist. Vermischungen zwischen Mensch und Menschenaffe lehnt der Ethikrat grundsätzlich ab.
Folgen für die derzeit in Deutschland stattfindende Forschung sind durch die Stellungnahme des Ethikrats derzeit nicht zu erwarten. „Noch gibt es keine bedenkliche Forschung in diesem Gebiet“, sagte Catenhusen. „Wir plädieren aber für mehr Transparenz in diesem Bereich, zum Beispiel durch Aufnahme solcher Forschungen in den Tierschutzreport an den Bundestag.“ /mei
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