Überwiegend positive Resonanz auf Patenturteil des EuGH
Dienstag, 18. Oktober 2011
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| Frank Ulrich Montgomery /dpa |
Berlin/Bonn – Das Nein des
Europäischen Gerichtshofs zu Patenten auf menschliche embryonale Stammzellen ist überwiegend positiv aufgenommen worden. Der Präsident der
Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Entscheidung des EuGH. „Das heutige Urteil des EuGH schützt menschliches Leben vor kommerziellem Handeln und sorgt für Rechtssicherheit in Europa“, sagte Montgomery in Berlin.
Embryonale Stammzellen dürften niemals als Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer genutzt werden. Das EuGH habe mit seinem Urteil langjährigen Forderungen der Ärzteschaft entsprochen. Ethisch vertretbar ist aus Sicht des BÄK-Präsidenten ausschließlich die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut. „Diese gilt es nachhaltig zu fördern. Das haben auch Deutsche Ärztetage immer wieder gefordert“, betonte Montgomery.
Oliver Brüstle, der Direktor des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn, der das Patent erhalten hatte, zeigte sich enttäuscht. Vorausgegangen war ein Jahre langer Rechtsstreit zwischen Greenpeace und Brüstle. Durch das Urteil würden „die Früchte jahrelanger transnationaler Forschung europäischer Wissenschaftler in einem Handstreich weggewischt und dem außereuropäischen Ausland überlassen“.
Europäische Forscher dürften Grundlagenforschung betreiben, die dann andernorts in medizinische Verfahren umgesetzt werde, „welche letztendlich wieder nach Europa importiert werden. Wie soll ich das meinen Doktoranden erklären?“, so Brüstle. Er gab sich dennoch gelassen und vertrat die Auffassung, dass die Stammzelltechnologie auf internationaler Ebene nicht aufzuhalten sei.
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht im Luxemburger Urteil dagegen eine wichtige Grundsatzentscheidung, die mehr Klarheit und Rechtssicherheit schaffe. Laut Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) zeigt das Urteil, dass es richtig von der Bundesregierung war, auch auf die Forschung an Stammzellen von Erwachsenen zu setzen.
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Ingrid Fischbach (CDU), erklärte, das Urteil werde ein Zeichen für die Wissenschaft sein, bei kommenden Forschungsvorhaben den Schutz menschlichen Lebens stärker zu beachten.
Die
Deutsche Bischofskonferenz lobte, dass Nein der Richter zur Patentierbarkeit von embryonaler Stammzellforschung sei „ein deutliches Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen“. Das Urteil stärke die Auffassung der Kirche, dass dem Embryo vom Zeitpunkt der Befruchtung an die volle Menschenwürde zukomme.
Greenpeace-Patent-Berater Christoph Then sagte, der EuGH habe klar bestätigt, dass der Mensch in allen Phasen seiner Entwicklung vor kommerzieller Verwertung geschützt werden müsse. Damit habe der Gerichtshof den Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt.
© kna/mis/aerzteblatt.de
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