BÄK wehrt sich gegen Substitution ärztlicher Leistungen
Mittwoch, 19. Oktober 2011
Berlin – Eine Liste mit delegierbaren ärztlichen Leistungen, die zusammen mit dem Versorgungsstrukturgesetz erscheinen könnte, lehnt die Bundesärztekammer (BÄK) ab. Eine solche Liste würde die Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen der Ärzte einschränken, erklärte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf des Gesetzes.
Die BÄK fordert zudem die ersatzlose Streichung des Absatzes 3c des Paragrafen 63 im Fünften Sozialgesetzbuch. Dieser eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit zu Modellvorhaben, in denen ärztliche Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung von Heilkunde auf die Angehörigen der im Kranken- und Altenpflegegesetz geregelten Berufe übertragen werden sollen.
Auch mit Blick auf die morgige Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in der ein Richtlinienentwurf für diese Modellvorhaben beraten wird, erteilte Montgomery der Substitution ärztlicher Tätigkeiten eine Absage. „Unsere Patienten haben ein Recht darauf nach Facharztstandard behandelt zu werden. Wenn wir davon abweichen, ist das rechtlich problematisch und für die Patienten brandgefährlich“, warnte der Ärztepräsident.
Montgomery betonte, der Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes enthalte Neuregelungen, die die Versorgung der Patienten vor allem auf dem Land verbessern könnten. Aber gerade bei dem Themenkomplex Delegation/Substitution seien Änderungen am Entwurf dringend nötig.
Kritisch sieht die BÄK auch die geplante Neustrukturierung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Vor allem die Berufung des unparteiischen Vorsitzenden durch das Bundesgesundheitsministerium beziehungsweise durch den Gesundheitsausschuss des Bundestages würde die Stellung der Selbstverwaltung schwächen. Montgomery erneuerte seine Forderung, die BÄK als stimmberechtigtes Mitglied im G-BA zu beteiligen.
© hil/aerzteblatt.de
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