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| dpa |
Von einer „gemeinen Kampagne des Spitzenverbandes“ sprach dagegen der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. 95 bis 96 Prozent aller Krankenhausabrechnungen blieben unbeanstandet. Er unterstrich, dass es nachträglich meistens nicht um die Rechnung als Ganzes, sondern um Interpretationen von Details gehe.
aerzteblatt.de |
Laut der Anhörung geht der Bundesrechnungshof davon aus, dass die Krankenhäuser jährlich rund 875 Millionen Euro wegen fehlerhafter Abrechnungen zu viel erhalten haben und an die Krankenkassen zurückerstatten müssten.
300-Euro-Pauschale streichen
Der GKV-Spitzenverband drängt beim Gesetzgeber darauf, die sogenannte 300-Euro-Pauschale zu streichen oder aber den Kassen für ihren bürokratischen Aufwand ebenfalls eine Pauschale einzuräumen. Zurzeit muss eine Krankenkasse einer Klinik eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zahlen, wenn eine Prüfung ergibt, dass die untersuchte Rechnung richtig war.
Von Stackelberg sagte, es sei nicht gerechtfertigt, dass die Kassen zwar bei fehlenden Beanstandungen 300 Euro pro geprüfter Rechnung zahlen müssten, die Krankenhäuser bei einer falschen Abrechnung der Kasse aber nur den Fehlbetrag zu erstatten hätten.
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