Gastautoren und Ghostwriter an jeder fünften Studie beteiligt
Mittwoch, 26. Oktober 2011
Chicago – Obwohl die meisten medizinischen Fachzeitschriften die Beteiligung von Gastautoren oder Ghostwritern an Studien und anderen Publikationen untersagen, ist die Praxis weiterhin verbreitet. Einer Umfrage im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2011; 343: d6128) zufolge ist der Anteil der Publikationen mit Fremdbeteiligung in den letzten Jahre kaum gesunken.
Gastautoren oder Ghostwritern sind verpönt, weil sie der Lobby-Arbeit von Interessenvertretern Tür und Tor öffnen. Sie gefährden damit auch den Ruf der Journals, die auf Unabhängigkeit bedacht sind. Das International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) hat klare Regeln geschaffen, die eine „unangemessene“ Autorenschaft verhindern sollen.
Dass die Praxis dennoch verbreitet ist, hatte unter anderem eine Umfrage gezeigt, die das US-amerikanische Ärzteblatt 1998 publiziert hatte: Annett Flanigan von der American Medical Association in Chicago hatte die korrespondierenden Autoren von Studien kontaktiert, die 1996 in sechs führenden Fachzeitschriften publiziert hatten. Bei 29 Prozent der Studien und Übersichten konnte Flanigan eine Beteiligung von Gastautoren oder Ghostwritern ermitteln (JAMA 1998; 280: 222-224).
Das ICMJE hat seither die Kriterien präzisiert, und weltweit haben sich 600 Journals den Regeln unterworfen. Geholfen hat es offenbar wenig, denn eine ähnliche Umfrage der gleichen Autoren ergab jetzt, dass noch immer an etwa 21 Prozent aller Studien Autoren beteiligt waren, die als Gastautoren häufig ihren guten Namen hergaben oder als Ghostwriter an der Herstellung des Manuskripts mitarbeiteten, ohne an der Studie aktiv beteiligt gewesen zu sein.
Mit den Annals of Internal Medicine, JAMA, Lancet, Nature Medicine, dem New England Journal of Medicine und PLoS Medicine sind die derzeit am häufigsten zitierten Journals betroffen, denen es offenbar nicht gelungen ist, ihre Transparenzregeln auch umzusetzen.
Im Editorial berichtet der Schriftleiter von Neurology, Robert Gross von der Universität Rochester, dass seine Zeitschrift inzwischen über die ICMJE-Regeln hinausgehe. Alle Autoren müssten schriftlich erklären, in welcher Weise sie an der Erstellung des Manuskripts beteiligt waren und ihre Interessenkonflikte offenlegen. Gross räumt allerdings ein, dass das Journal nicht über die Ressourcen verfüge, die Angaben auch zu überprüfen.
© rme/aerzteblatt.de
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