KV Thüringen begrüßt geplante Wirkstoffverordnung
Donnerstag, 3. November 2011
Weimar – Das Konzept zur Arzneimittelversorgung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen begrüßt. Es sieht unter anderem vor, dass Ärzte künftig Wirkstoff, Menge, Dosierung und Therapiedauer festlegen, die Apotheker hingegen das konkrete Arzneimittel auswählen.
Erst vor wenigen Tagen hatte die Vertreterversammlung der KV Hessen diese Wirkstoffverordnung abgelehnt. Das Konzept lege den „Grundstein für eine Ablösung der Richtgrößenprüfung, weniger Regressdruck für Ärzte und weniger Kosten für das Gesundheitswesen“, heißt es dagegen in der Resolution der Thüringen Vertreterversammlung vom Mittwoch.
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Das gemeinsame Medikationsmanagement von Arzt und Apotheker könne Arzneimittelrisiken reduzieren und die Compliance des Patienten steigern, die Wirkstoffverordnung zusammen mit einem sogenannten Medikationskatalog sichere eine leitliniengerechte Versorgung des Patienten.
Im Übrigen könnten Ärzte in medizinisch begründeten Fällen über die „Aut-idem“-Regelung weiterhin konkrete Präparate verordnen. „Insgesamt ist das Konzept geeignet, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Qualität der Arzneimittelversorgung zu verbessern“, so die Thüringer Delegierten in ihrer Resolution.
© hil/aerzteblatt.de
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