der allerdings weniger zum weiteren Nachdenken inspiriert als vielmehr daran, dass in der Tat das Verhältnis zwischen Juristen und Mediziner eben kein "unverkrampftes" ist.
Wie soll es auch anders sein, wenn schon das Reichsgericht und ihm folgend der BGH schon relativ früh erkannt hat, dass die "Heiler" gelegentlich auch mit der schlichten, aber dennoch sehr prägsamen Kategorie des "Rechts" zu konfrontieren sind und hierbei gelegentlich auch die "verklärte Selbstherrlichkeit" eines Berufsstandes gerügt werden musste.
Mag auch die Arzt-Patienten-Beziehung mehr sein, als nur eine reine Vertragsbeziehung, so bleibt indes maßgeblich, dass der Grund für das verstärkte Engagement des parlamentarischen Gesetzgebers auch darin zu erblicken ist, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten die zentrale Kategorie ist, die sich unmittelbar in dem Verhältnis zweier Vertragspartner niederschlägt.
Eine Bewertung darüber abzugeben, ob es sinnvoller wäre, wenn gewissermaßen die Ärzteschaft im Bundestag überproportional vertreten ist, vermag ich nicht abgeben zu wollen, obgleich ist sicherlich ein gewisses Geschmäckle hätte, wenn etwa der jetzige Präsident der BÄK das Amt des "Gesundheitsministers" ausüben würde.
Entscheidend ist gegenwärtig, dass weder unter der Robe noch unter dem Arztkittel der tausendjährige Mief irgendwelcher "Standesdünkel" hervorquillt, der gleichsam den Blick auf das Gebotene vernebelt. Der "mündige" (!) Patient will nicht in seiner "Unmündigkeit" verharren und insofern bedarf es gegenwärtig einiger Kurskorrekturen, die sich aus der Perspektive des Patienten geradezu aufdrängen.
Dass das "Arztbild" - aber auch dasjenige der Juristen - im aufgeklärten 21. Jahrhundert "Risse" bekommen hat, steht nicht zu bezweifeln an und in diesem Sinne nützt das ohne Frage engagierte Wehklagen der hochstehenden Berufsstände relativ wenig.
Die Bürgerinnen und Bürger streben nach mehr Autonomie und hieran wird sich auch die Ärzteschaft gewöhnen müssen. Sofern also der parlamentarische Gesetzgeber dem nachkommt, dann insbesondere deshlab, weil er derzeit mehr ins Gesetzbuch, denn in die ethische Glaskugel eines Berufsstandes schaut, die angesichts mancher unsäglicher Debatte ihre Strahlkraft längst eingebüßt hat, will heißen: der Paternalismus ist nicht mehr konsensfähig und da wird es denn auch Zeit, dass dies vor allem die Funktionäre begreifen, die natürlich einen entsprechenden "Machtverlust" befürchten, während demgegenüber der mündige Patient seine "Rechte" gewahrt sieht.
Denn es sind gerade die Funktionäre, die da im wahrsten Sinne des Wortes "glauben", dass Richtige zu tun. Aber mit Verlaub: Eine Arzt-Patienten-Beziehung hat wenig bis rein gar nichts mit dem "Glauben" zu tun, auch wenn es als besonders schicklich gilt, sich in einer besonderen Art und Weise einem Mythos in Gestalt eines archaisch anmutenden "Arztethos" verpflichtet zu wissen. Genau dies ist der "Mief", der mit einer "frischen Brise" hinweg zu fegen ist, damit sich künftig Patienten und Ärzte auf gleicher Augenhöhe begegnen können, ohne dass der Patient "eingenebelt" wird.
Und in der Tat: Es bedarf durchaus der Juristen so wie es viele andere Professionen auch bedarf. Denn nach wie vor gilt die alte Volksweisheit: "Schuster bleib bei deinen Leisten".
Andererseits spiegelt sich in der These, dass Juristen andere "belasten wollen", ein berufliches Selbstverständnis derjenigen wider, die da meinen, besonders "ungerecht" behandelt zu werden. Es geht bei den Patienteninteressen nicht darum, das "allgemeine Wohlbefinden" der Ärzteschaft zu steigern, sondern darum, dass das Verhältnis zwischen Dienstleister und denjenigen, die die Leistung in Anspruch nehmen, transparenter gestaltet wird. Gelegentlich bedarf es denn auch der Regulierung eines Vertragsverhältnisses, so dass die Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten deutlich erkennen.


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