Widerspruchslösung: Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, z.B. in einem Widerspruchsregister, können die Organe zur Transplantation entnommen werden. Diese gesetzliche Regelung gilt beispielsweise in Belgien, Finnland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Allerdings wird in den meisten dieser Länder nicht gegen den Willen der Angehörigen gehandelt.
Zustimmungslösung / erweiterte Zustimmungslösung: Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, dürfen die Organe auch entnommen werden. Eine Zustimmung kann beispielsweise per Organspendeausweis oder durch eine mündliche Verfügung gegeben werden. In Deutschland gilt eine "erweiterte" Zustimmungsregelung: Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist dabei immer der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
Entscheidungslösung: Die Entscheidungslösung sieht vor, jede Bürgerin und jeden Bürger einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte beispielsweise beim Ausstellen des Personalausweises oder des Führerscheins geschehen. Ebenso wäre eine Speicherung der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte denkbar. Umstritten ist, ob der Staat den Bürger zu einer Äußerung zwingen darf. Strittig ist auch, ob bei Verstorbenen, die sich zu Lebzeiten nicht geäußert haben, eine Organentnahme prinzipiell möglich sein soll, wenn die Angehörigen zustimmen.
Informationsregelung: Hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht steht ihnen nicht zu. In der Praxis wird jedoch nicht gegen den Willen der Angehörigen gehandelt. Die Informationsregelung gilt beispielsweise in Frankreich und in Schweden.
Hirntod-Diagnose: Der Hirntod ist in Deutschland rechtlich die Voraussetzung für eine Organspende. Er muss gemäß Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer unabhängig voneinander festgestellt werden. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein oder der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen. Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. kna
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Berlin – Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen wollen bis Jahresende einen gemeinsamen Gruppenantrag zur Organspende vorlegen. Danach soll jeder Bürger einmal im Leben mit der Frage konfrontiert werden, ob er zur Organspende bereit ist.
Das erklärten Gesundheitsexperten aller Fraktionen am Donnerstag nach einem Treffen der Fraktionschefs, den jeweiligen Fachpolitikern mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in Berlin. Der Antrag aus der Mitte des Parlaments solle „von allen Fraktionsvorsitzenden mitgetragen und unterzeichnet“ werden. Gemeinsames Ziel sei es, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema solle „regelmäßiger und strukturierter als bisher erfolgen“, betonen die Abgeordneten.
„Dabei soll die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende regelmäßig, etwa mit dem Versand der Versichertenkarte, und mit einer höheren Verbindlichkeit abgefragt werden, mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben“.
Allerdings lässt die Einigung wichtige Fragen offen: So bleibt unklar, wie die Medizin künftig mit potenziellen Organspendern umgeht, die sich ausdrücklich nicht festgelegt haben. Wird bei ihnen dann stillschweigend vorausgesetzt, dass man transplantieren darf, weil kein Widerspruch vorliegt. Oder wird nicht transplantiert, weil keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt?
„Ich bin froh, dass wir heute eine Verständigung erzielen konnten“, sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) Spiegel Online. „Mit dieser neuen Regelung wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, dass die Zahl der Organspenden in Deutschland steigen wird.“
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier sagte : „Viele Menschen warten auf eine Lösung. Die Politik steht in der Pflicht.” Dass jetzt eine Entscheidungslösung eingeführt werde, sei positiv. An den Details müsse noch gearbeitet werden.
Kauder hatte das Thema gemeinsam mit Steinmeier vorangetrieben. Der SPD-Fraktionschef hatte im Sommer 2010 selbst seiner Frau eine Niere gespendet.
Jährlich warten in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Rund 1000 von ihnen sterben, weil eine geeignete Niere, Leber, Lunge oder ein Spenderherz nicht zur Verfügung stehen.
Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisierte den Kompromiss. Stiftungsvorstand Eugen Brysch erklärte in Berlin, die Bürger regelmäßig nach ihrer Bereitschaft zur Organspende abzufragen, löse die Probleme nicht. Es werde keine Wirkung zeigen, die Anzahl der Ausweisträger zu erhöhen. Das habe keinen Einfluss auf die tatsächliche Anzahl der Organspender. Tatsächlich sei mehr Aufklärung und Transparenz nötig.
Auch der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) übte Kritik. Die Neuregelung sei „nicht ausreichend”, erklärte Grüttner. Die Bereitschaftserklärung zur Organspende bleibe weiterhin „ohne jede Verpflichtung”. Grüttner schlug eine „Widerspruchsregelung” vor: Organspenden sollten nach dem Tod grundsätzlich erlaubt sein, solange der Betroffene dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen.
Laut Umfragen sind viele Menschen zu einer Spende nach ihrem Tod bereit, haben aber keinen Spenderausweis ausgefüllt.
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@muemaus: Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich schließe mich dem gesagten vorbehaltlos an !
Es gibt auch aus meiner Sicht immer mehr regierungsseitige Entmündigung, immer mehr Datensammlungen und immer mehr Gängelei.
In den 80ern gingen die Bürger noch wegen einer simplen Volkszählung auf die Straße. Damals hatte man sogar noch etwas gegen zu viele "normale" Personendaten in Regierungshand. Und heute?
Heute ist die Einstellung der meisten (vor allem der jüngeren Leute) eher die, dass man "dagegen doch sowieso nichts tun kann" oder dass bei "Facebook doch sowieso schon viel mehr drin steht" oder auch ein einfaches "ist doch egal".
Ich finde diese weit verbreitetete Mischung aus Gleichgültigkeit, Fatalismus und Resignation tragisch.
Denn wenn sich in dieser Hinsicht keiner mehr wehrt, werden heutige und künftige Regierende aller politischen Richtungen unser Gemeinwesen nach und nach zu einem Überwachungsstaat umbauen. Und das im Bezug auf die einzelne Aktion sogar auch noch aus gut gemeinten Motiven.
Aber insgesamt wird auch dieses Sammeln von ethisch anspruchsvollen Daten wieder eine neuer "Überwachungsbaustein". Ein weiterer kleiner Schritt auf einem großen Weg in die immer gleiche Richtung.
Auch aus dem Grunde sollte man nicht mitmachen. Viele Grüße S.
jeden Bürger einmal im Leben mit der Frage konfrontieren, ob er zur Organspende bereit ist
Ich lehne es ab, dass Politiker nun entscheiden, mit welchen Fragen ich mich in sehr persönlichen Dingen konfrotiert werde und zu einer Auseinandersetzung mit unangenehmen Themen genötigt werde. Was kommt als nächstes? Zwang zur Zustimmung? Wer nicht nein sagt, ist dafür? Das soll ja nach den Plänen vieler Politiker dazu führen, dass JEDER ab Geburt sich äußern soll - wer sich nicht äußert, wird automatische zum Spender - also auch Kinder und Jugendliche? Das ist eine Entmündigung des Bürgers. Ich muss selbst frei entscheiden können, ob ich mich überhaupt mit diesem Thema befassen möchte - es gibt Menschen, die Angst vor dem Thema Tod haben - diese Menschen wollen wir nun zwingen, sich damit auseinander zu setzen? Das hat etwas von Diktatur. Ich habe seit vielen Jahren einen Spenderausweis, aber ich werde unter keinen Umständen einer zentralen Speicherung meiner Haltung zu diesem Thema zustimmen - dann wird meine Antwort NEIN lauten - obwohl ich eigentlich dafür bin. Ich möchte mich nicht von Politikern bevormunden lassen, außerdem hege ich ein großes Mißtrauen bezüglich der Datensicherheit, auch bei der elektr. Gesundheitskarte.
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