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KV Bayerns wehrt sich gegen Praxisaufkauf

Donnerstag, 24. November 2011

München – Die geplante Gesetzesänderung zur Abwicklung von Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist laut der KV Bayerns „unausgereift und nicht zu Ende gedacht“. Die KV befürchtet, das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz könnte KVen dazu verpflichten, in angeblich überversorgten Regionen Praxen stillzulegen und die Ärzte und Psychotherapeuten dafür finanziell zu entschädigen.

Aus Sicht des Vorstands der KV ist dieses Vorhaben für den Erhalt einer flächendeckenden ambulanten Versorgung „absolut kontraproduktiv“. „Die derzeit bundesweit gültige Bedarfsplanungsrichtlinie ist völlig ungeeignet, die heutige ambulante Versorgungssituation sowohl hinsichtlich des Angebots als auch der Nachfrage realistisch abzubilden“, sagte KV-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Krombholz. Es fehle also ein Maßstab, um Überversorgung sinnvoll zu definieren.

Auf Unzulänglichkeiten in der Ausgestaltung des geplanten Paragrafen zur Abwicklung von Praxen wies Pedro Schmelz hin, der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV. „Die Schließung einer Praxis ohne Nachfolger hat gravierende Folgen - für den Arzt, für die Patienten, für die Praxismitarbeiter, für die ganze Region“, sagte er.

Die Patienten müssten sich einen neuen Arzt suchen und dabei gegebenenfalls weite Wege in Kauf nehmen. Zudem würden plötzlich die Praxismitarbeiter unverschuldet arbeitslos. Und auch dem Arzt, der in Ruhestand gehen wolle, bürde die Regelung große logistische und juristische Probleme auf, beispielsweise im Umgang mit den Patientenakten.

Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, kritisierte, wenn die KV Geld für die Abwicklung von Praxen zahlen müsse, dann bedeute dies letztlich, dass „wir niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten quasi unsere eigene Abschaffung finanzieren sollen.“ © hil/aerzteblatt.de

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